Mehr Sicherheit: eBay veröffentlicht Impressum
eBay kommt im April endlich einer schon seit Jahren von Sicherheits-Experten erhobenen Forderung nach und veröffentlicht bei gewerblichen Verkäufern die Firma (falls vorhanden), den Namen des Vertretungsberechtigten und die bei eBay hinterlegte Anschrift.
Das ist ein erheblicher Sicherheitsgewinn für Käufer: Bisher konnte es passieren, dass ein Herr Müller bei eBay einen Account eröffnete und dann aber in der gesetzlichen vorgeschriebenen Anbieterkennzeichnung die Meier Limited angab. Die Käufer hatten keine Chance, solche verdächtigen Konstellationen schon vor dem Vertragsschluss zu erkennen. Bei eBay interessierte man sich dafür nicht und ging in der Regel auch nicht gegen solche unseriösen Verkäufer vor.
So kann es passieren, dass ein Käufer gar nicht weiß, mit wem er denn nun einen Vertrag geschlossen haben soll: Mit der bei eBay hinterlegten Person oder mit der Firma aus der Anbieterkennung?
Ganz schlimm wird es, wenn dann noch eine dritte Partei bei der Kontoverbindung auftaucht: Bei eBay ist Herr Müller angemeldet, in der Anbieterkennung steht die Meier Limited und man soll auf das Konto von Frau Schmitz überweisen.
Ob eBay künftig bei den Konten genauer hinschauen will, ist noch nicht ganz klar. Immerhin besteht eBay in Zukunft darauf, dass Verkäufer Ihre Bankverbindung bei eBay hinterlegen (Überweisung Plus), wenn sie Überweisung als Zahlungsart wünschen.
Weitere Infos zu den bei eBay ab 1. April geltenden Änderungen finden Sie hier.
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