Afterbuy unterbindet Abwälzung von PayPal-Kosten
Viele Verkäufer versuchen, die Kosten für den Zahlungsdienst PayPal auf ihre Käufer abzuwälzen. Gegen diese Verkäufer geht Afterbuy nun vor, Betroffene erhalten die folgende Mail:
Sehr geehrte/r Herr xxx,
in den letzten Wochen haben wir unter anderem in unserem Newsletter und den Systemnachrichten darauf hingewiesen, dass die Weitergabe der PayPal-Gebühren an Käufer vertraglich untersagt ist. Denn eBay und PayPal untersagen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Weitergabe der Gebühren an den Käufer.
Wir haben jedoch festgestellt, dass Sie weiterhin Aufschläge in Ihren Zahlarten nutzen. Ihre Vorgehensweise stellt damit leider einen Vertragsbruch mit den Unternehmen dar. Darüber hinaus ist die Erfahrung der Käufer mit eben diesen Aufschlägen sehr schlecht und sollte im Hinblick auf die Zufriedenheit Ihrer Kunden nicht in Ihrem Sinn sein.
Wir bitten Sie aus den genannten Gründen eindringlich Ihre Einstellungen in den Zahlarten vertragsentsprechend bis zum 15.03.2008 zu konfigurieren.
Zur richtigen Einrichtung Ihrer Zahl- und Versandarten sowie für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen selbstverständlich unser Support-Team unter der Rufnummer 02151/65 01 950 mit Rat und Tat zur Seite.
Wir danken Ihnen für Ihre Einsicht
Ihr Afterbuy-Team
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Dazu einige Feststellungen:
Richtig ist, dass die AGB von PayPal und von eBay es verbieten, die PayPal-Kosten auf den Käufer umzulegen. Das ist aber deshalb nicht rechtswidrig, denn juristisch gesehen kann man als Verkäufer durchaus trotzdem seinen Käufer vertraglich wirksam dazu verpflichten, die PayPal-Kosten zu übernehmen.
Wer aber nun in seine eBay-Angebote eine solche Klausel zu den PayPal-Kosten einfügt, der riskiert Ärger mit eBay - und das kann bis zum Ausschluss vom eBay-Handel gehen.
Einige Verkäufer haben daher solche Klauseln wieder gestrichen und erlegen dem Käufer nun erst in der (Afterbuy-)Kaufabwicklung Kosten für die Zahlung per PayPal auf. Da heißt es dann z.B., es würde sich um eine zusätzliche Express-Pauschale handeln: Wer mit PayPal bezahlt, wird schneller beliefert, muss dafür aber auch zahlen. Diese Praxis halte ich für rechtswidrig, wenn im eBay-Angebot PayPal als Zahlungsweise angeboten wurde, ohne auf solche Zuschläge hinzuweisen.
Manche Käufer halten gezielt nach Angeboten Ausschau, die sie mit PayPal bezahlen dürfen: Z.B. deshalb, weil sie dann zumindest eine Chance auf Käuferschutz haben. Solche Käufer sind natürlich nicht verpflichtet, erst nach Vertragsschluss offengelegte Zuschläge für die PayPal-Nutzung zu zahlen.
Was anderes gilt, wenn PayPal im Angebot erst gar nicht als Zahlungsweise erwähnt ist: Dann darf PayPal natürlich nachträglich als Zahlungsweise auch mit zusätzlichen Kosten für den Käufer angeboten werden. Auch dann, wenn das eBay oder der eBay-Tochterfirma Afterbuy nicht passt.
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