Maximal 100 Euro pro privater Urheberrechts-Abmahnung
Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, die Kosten für die Abmahnung von Privatleuten wegen Urheberrechtsverstößen in einfach gelagerten Fällen auf 100 Euro zu begrenzen.
Seit Jahren wird gefordert, dem massenhaften Missbrauch des eigentlich sinnvollen Instruments der Abmahnung durch eine Deckelung der Anwaltskosten entgegen zu treten.
In Deutschland sind rund ein Drittel aller Bundestagsabgeordneten Juristen, das ist die mit Abstand stärkste Berufgsruppe dort. So wundert es nicht, dass Gesetze, die die Einnahmen von Juristen gefährden würden, regelmäßig an der mächtigen Anwaltslobby scheitern.
Und so ist auch die geplante Mini-Änderung eigentlich ein Erfolg für die Anwaltslobby: Ursprünglich sollten die Abmahnungen auf 50 Euro gedeckelt werden und es sollten damit mehr Fälle erfasst werden.
Weit über 95 Prozent der rund 40.000 jährlichen Abmahnungen von eBay-Verkäufern werden von der neuen Regelung nicht erfasst: Fast immer geht es in diesen Abmahnungen um Wettbewerbsverstöße, seltener um Markenrechts-Verstöße und nur vereinzelt um private Urheberrechtsverstöße.
Von der geplanten Kosten-Begrenzung profitieren allenfalls einige Bilderdiebe: Wer ohne Erlaubnis fremde Bilder in seinen Angeboten verwendet, kann abgemahnt werden - und riskiert auch in Zukunft Kosten von weit über 100 Euro. Zum einen muss er dafür nämlich auch nach der Neuregelung Lizenzgebühren an den Urheber zahlen. Und zum anderen ist fraglich, ob ihm die neue Regelung hilft: Die greift nämlich nur in einfach gelagerten Fällen - und natürlich wird kaum ein Jurist zugegeben, dass der konkret abgemahnte Fall einfach gelagert sei.
Natürlich wissen auch die betroffenen Abmahnanwälte, dass sie von der neuen Regelung nur selten Nachteile zu erwarten haben. Trotzdem wird die Regelung von der Bundesrechtsanwaltskammer kritisiert - vermutlich nur pro forma, denn angesichts der harmlosen Neuregelung sollten dort die Sektkorken knallen.
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