Abmahngefahr: eBay zeigt kein Impressum mehr an
Derzeit sind fast alle gewerblichen Verkäufer wegen eines eBay-Fehlers akut abmahngefährdet: In den eBay-Shops und bei Angeboten von gewerblichen Verkäufern wird in dem von eBay vorgesehenen Feld "rechtliche Informationen des Verkäufers" die Adresse (ladungsfähige Anschrift) nicht mehr angezeigt.
Es erscheint nur noch der Name, sowie gegebenenfalls Telefon- und Faxnummer und die E-Mail-Adresse.
Das ist ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen den § 5 des Telemediengesetzes: Demnach müssen alle gewerblichen Verkäufer unter anderem auch ihre ladungsfähige Anschrift angeben. Wenn jemand deswegen abgemahnt wird, dann kann er sich nicht auf den eBay-Fehler berufen: Jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass diese Informationen abrufbar sind.
Wer also nicht ohnehin schon sinnvollerweise seine Anbieterkennzeichnung mindestens auch noch auf der Mich-Seite vorhält, sollte das schleunigst nachholen und die Mich-Seite einrichten oder ergänzen.
Bei eBay ist dieser Fehler offenbar noch unbekannt, denn auf den entsprechenden System-Meldungen fehlt jede Info dazu.
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