Ist die PayPal-Pflicht wettbewerbswidrig?
In Australien beginnt kommende Woche die totale PayPal-Pflicht: Dort sind alle Zahlungsarten außer PayPal ausdrücklich verboten, kein eBay-Käufer darf dort dann per Überweisung, Scheck oder Kreditkarte zahlen.
Vermutlich auf Betreiben Googles wird von den dortigen Kartellwächtern, der Australian Competition and Consumer Commission (ACCC), untersucht, ob die PayPal-Pflicht nicht wettbewerbswidrig ist.
Auch für Deutschland ist absehbar, dass PayPal irgendwann Pflicht ist. Schon jetzt werden viele Verkäufer gezwungen, PayPal anzubieten. Für sehr viele Verkäufer hat eBay Handelbeschränkungen verfügt: Wegen angeblich unseriösem Verkaufsgebaren dürfen die für in der Regel 30 Tage weniger Artikel (meist die Hälfte) anbieten und müssen vor allem nun auch PayPal als Zahlungsweise akzeptieren.
Gegen die PayPal-Pflicht ist in Deutschland juristisch kein Kraut gewachsen: Mehrere Oberlandesgerichte sind der meiner Meinung nach irrigen Ansicht, eBay habe keine marktbeherrschende Stellung unter den deutschen Onlineauktionären. eBay unterliegt also in Deutschland keinen kartellrechtlichen Beschränkungen und kann mit den Verkäufern weitgehend umspringen, wie es eBay passt - und dazu gehören natürlich auch Beschränkungen und Ausschlüsse vom Handel. Wer gegen eBay aufbegehrt, kann jederzeit vom Handel ausgeschlossen werden - auch ohne jede nachvollziehbare Begründung. Und so ist eBay in Deutschland auch berechtigt, den Handel an beliebige Bedingungen zu knüpfen - wie eben eine PayPal-Pflicht.
Update 29.07.08:
Urteil des LG Potsdam vom 21.7.2004 – Az. 2 O 49/04
Urteil des LG Berlin vom 28.12.2004 – Az. 14 O 482/04
Urteil des KG Berlin vom 05.05.2005 – Az. 13 U 4/05
Urteil des OLG Brandenburg vom 18.08.2005 - Az. 7 U 169/04
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