Ärger um Angebote der Deutschen Bahn
Ich habe viele Mails von eBay-Nutzern bekommen, die sich über die DB-eBay-Ticket Aktion “Bahntastische Zeiten” ärgern.
Zunächst einmal wundern sich viele, dass die Deutsche Bahn nicht über das Bestehen eines Widerrufsrechts belehrt. Meiner Meinung nach besteht aber kein Widerrufsrecht.
In BGB §312b Absatz 3 Nummer 6 heißt es:
Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge...
... über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
Diesen Fall sehe ich hier als gegeben, denn der Zeitraum ist genau bestimmt.
Allerdings verstößt die Deutsche Bahn mit Billigung eBays gegen die eBay-AGB, denn die schreiben vor:
Es ist verboten, auf eBay gleichzeitig mehr als 10 identische Artikel als eigenständige Angebote anzubieten.
Entgegen dieser eindeutigen Regelung hatte die Bahn über 2.800 identische Angebote gleichzeitig laufen.
Anfangs gab es auch noch offensichtliche Manipulationen des Bewertungsprofils, die wurden aber von eBay gestoppt.
Die Bahn verstößt noch gegen einen weiteren eBay-Grundsatz: Sie macht in ihren Angeboten Werbung für www.bahn.de.
Am meisten verärgert sind aber die Höchstbieter von Auktionen, die nun sehen, dass sie zu viel bezahlt haben: Die 2.-Klasse-Tickets gingen teilweise für weit über 100 Euro weg - und werden nun zum Sofortkaufpreis von 66 Euro angeboten. Eigentlich kann man das der Bahn nicht zum Vorwurf machen, trotzdem machen viele Käufer ihrem Ärger mit negativen Bewertungen Luft.
Jeder "normale" Verkäufer mit so einem Bewertungsprofil müsste nun damit rechnen, in seinem Handel beschränkt zu werden - oder gleich völlig rauszufliegen.
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