PayPal erweitert den Verkäuferschutz

PayPal verkündet in einer Pressemitteilung, der Verkäuferschutz werde verbessert:

Berlin/Dreilinden, 8. August 2008 – Das weltweite Verkaufen wird jetzt noch sicherer: Der Verkäuferschutz des Online-Bezahldienstes PayPal schützt ab sofort alle Transaktionen von Verkäufern. Der Sicherheitsmechanismus greift künftig nicht nur bei Rückbuchungen von Lastschriften und innerdeutschen Kreditkartenzahlungen, sondern auch bei internationalen Kreditkartenzahlungen – und das in unbegrenzter Höhe. Das bisherige Jahreslimit von 4.000 Euro wird aufgehoben.

Der PayPal-Verkäuferschutz ersetzt Verkäufern, die ihre Artikel mit PayPal angeboten und verkauft haben, mögliche Verluste und sichert damit folgende Risiken ab:

  • Risiken des Lastschriftverfahrens wie Rücklastschriften, Kontounterdeckung und Kontomissbrauch
  • Rückbuchungen von Kreditkartenzahlungen
  • Ungerechtfertigte Käuferbeschwerden

Wichtigste Voraussetzung für die Leistung ist ein professioneller Versand. Bei Beträgen von über 25 Euro muss der Versandnachweis vorgelegt werden. Der Artikel muss zeitnah, möglichst innerhalb von 7 Tagen, an die bei PayPal in den Transaktionsdetails hinterlegte Adresse des Käufers versandt werden. Digitale Güter, Dienstleistungen und persönliche Übergabe sind ausgeschlossen.

Das ist zunächst einmal eine gute Nachricht: Es kam sehr häufig vor, dass internationale Betrüger mit gephishten Kreditkartendaten bezahlten und dass dabei die Verkäufer den Schaden hatten. Das ist sehr ungerecht: Schließlich haben die Verkäufer gar keine Chance, das Risiko einzuschätzen - alle Daten hat ausschließlich PayPal. Als Verkäufer muss man daher bei PayPal-Zahlungen immer sehr vorsichtig sein, wie auch der frühere PayPal-Geschäftsführer Feller das in der inzwischen als Frerk-Malte-Klausel bekannten Bedingung formulierte.

Das größte Missbrauchspotenzial von PayPal liegt aber nach wie vor in den ungerechtfertigten Käuferbeschwerden. Mir liegen dazu einige hundert Erfahrungsberichte vor und ich habe den Eindruck, dass PayPal diesem Thema nicht wirklich gewachsen ist und im Zweifel immer gegen den Verkäufer entscheidet.


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Axel Gronen August 2006

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© 2008 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 08.08.2008.
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