Rechtsupdate-Service der IT-Recht-Kanzlei
Die IT-Recht-Kanzlei hat hier über 140 Abmahnfallen gelistet. Das ist wohl die bisher umfangreichste Zusammenstellung gängiger Abmahngründe - und selbst diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Ich ziehe daraus Konsequenzen für die Berichterstattung bei wortfilter.de: Bisher habe ich versucht, meine Leser über gängige Abmahnfallen und die aktuelle Rechtsprechung wenigstens einigermaßen auf dem Laufenden zu halten. Inzwischen bin ich aber davon überzeugt, dass ich diese Sisyphosarbeit nicht schaffen kann: Das gelingt oft noch nicht einmal einem vielköpfigen Juristenteam, wie das eBay-Rechtsportal zeigt. Ich finde es gut, dass eBay den Verkäufern mit dem kostenlosen eBay-Rechtsportal helfen möchte - aber dort findet sich nur ein Bruchteil der zahlreichen Abmahnfallen.
In Zukunft wird es auf wortfilter.de daher nur noch ausnahmsweise Berichte über Rechtsfragen geben. Eine solche Ausnahme würde ich beispielsweise machen, wenn der Gesetzgeber endlich den Onlinehändlern eine abmahnsichere Muster-Widerrufsbelehrung an die Hand geben würde - aber darauf müssen wir wahrscheinlich noch lange warten.
Meiner Meinung nach ist es für einen Onlinehändler unmöglich, aus eigener Kraft einen rechts- und abmahnsicheren Onlineauftritt zu gestalten. Daran würden vermutlich sogar die meisten Juristen scheitern: Nur Spezialisten können bei diesen komplexen Themen den Überblick behalten.
Doch auch wer sich von einem Spezialisten beraten lässt, hat damit noch nicht alles geschafft: Wegen der zahlreichen neuen Gesetze, Verordnungen und der oft uneinheitlichen Rechtsprechung muss auch der Onlineshop oder der eBay-Auftritt laufend angepasst werden. Da ist ein Update-Service wie der von der IT-Rechtkanzlei sehr sinnvoll: So bekommt man automatisch Infos zu allen wichtigen Neuigkeiten und Änderungen. Im Gegensatz zu mir oder dem eBay-Rechtsportal haftet ein Anwalt dabei auch noch für die Richtigkeit seiner Auskünfte!
Weitere Infos zum Rechtsupdate-Service der IT-Recht-Kanzlei finden Sie hier.
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