eBay geht verstärkt gegen pseudo-private Händler vor
eBay wird in Zukunft stärker darauf achten, dass sich eigentlich gewerbliche Händler nicht als Privatverkäufer ausgeben.
eBay schreibt in einer Mail an österreichische Mitglieder:
Handeln Sie auf eBay privat oder gewerblich?
Viele eBay Mitglieder starten als private Verkäufer auf dem eBay-Marktplatz. Manche entdecken dabei eBay als Absatzmöglichkeit für gewerbliche Zwecke.
Wenn Sie Ihr Hobby zum Beruf machen, dann ist es notwendig, dass Sie Ihr Mitgliedskonto als gewerblich kennzeichnen. Denn wer als gewerblicher Verkäufer auf dem eBay-Marktplatz mit einem als privat gekennzeichneten Mitgliedskonto handelt, verstößt gegen geltendes Recht und die eBay-Grundsätze.
eBay wird das Handeln auf dem Marktplatz ab sofort noch gezielter nach klar erkennbaren Verstößen überprüfen. Besteht der begründete Verdacht gewerblichen Handelns, fordert eBay den betroffenen Verkäufer auf, sein Mitgliedskonto als gewerblich zu kennzeichnen und seine Pflichten nach dem Fernabsatzrecht zu erfüllen. Kommt der Verkäufer dieser Anforderung nicht fristgerecht nach, wird er vom Handel bei eBay ausgeschlossen.
Dass eBay da mehr tun will, ist gut und vernünftig. Pseudo-private Verkäufer schaden allen: Den Käufern, weil denen Rechte vorenthalten werden, die ihnen eigentlich zustehen. Den Mitbewerbern, weil so ein Verhalten Unlauterer Wettbewerb ist. eBay, weil solche Ärgernisse immer auch auf eBay und das Image eBays zurückfallen. Und oft dem Staat beziehungsweise uns allen: Viele dieser pseudo-privaten Verkäufer hinterziehen Steuern und/oder beziehen zu Unrecht Sozialleistungen.
Erfreulicherweise hat sich in dem Bereich viel getan: Heute gibt es längst nicht mehr so viele pseudo-private Verkäufer, wie früher. So habe ich vor kurzem über die rund 2.000 Angebote des damaligen Privatverkäufers haushaltsartikel1 berichtet. Sehr kurz nach diesem Artikel wurde gehandelt, heute ist haushaltsartikel1 als gewerblich gemeldet, statt der unzähligen angebotenen Staubsaugerbeutel gibt es bei dem nur noch 32 Angebote.
Natürlich gibt es derzeit immer noch krasse Einzelfälle wie beispielsweise den angeblichen Privatverkäufer saphire1978: Der hat momentan immerhin 2.762 Angebote online. Vermutlich aber nicht mehr lange...
Die Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen Verkäufen ist schwierig, weil es keine festen gesetzlichen Vorgaben gibt. Letztlich entscheidet im Streitfall ein Richter, wer privat oder gewerblich ist - und das bedeutet oft ein böses Erwachen für die Betroffenen.
Ich finde es hilfreich, dass eBay nun Grenzen zieht, wo gesetzliche Vorgaben fehlen. So sind PowerSeller seit dem 1.11.2005 per eBay-Definition gewerblich. In den letzten Tagen hat eBay nun begonnen, private Inhaber von Shops anzuschreiben und denen nötigenfalls den Shop zu kündigen: Ab dem 25.09. dürfen nur noch als gewerblich gekennzeichnete Verkäufer eBay-Shops betreiben.
eBay möchte auf der einen Seite den ursprünglichen Flohmarkt-Charakter erhalten, auf der anderen Seite aber natürlich auch eine Plattform für seriöse und professionelle gewerbliche Händler sein. Auf der einen Seite sind das private Verkäufer, die ihre Artikel vorwiegend als Auktionen ab 1 Euro anbieten (sollen), auf der anderen Seite Händler mit möglichst breiter Angebotspalette im Festpreisformat. Die dazwischen liegende Grauzone war bisher besonders problematisch: Hier gab und gibt es mehr unzufriedene Kunden, als bei den eindeutig zuordenbaren Verkäufern. eBay tut also allen einen Gefallen, wenn diese Grauzone zunehmend verschwindet.
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