eBay verteuert das Wiedereinstellen von Angeboten
Für diejenigen, die die neue eBay-Flatrate nicht nutzen können oder wollen, steigen bei den Festpreisangeboten unterm Strich die Angebotsgebühren: eBay erstattet da in Zukunft beim Wiedereinstellen nicht verkaufter Artikel nicht mehr die Angebotsgebühren.
Dazu schreibt eBay:
Bislang wurden die Angebotsgebühren zurückerstattet, wenn ein nicht verkaufter Festpreisartikel über die Funktion „Wiedereinstellen“ in Mein eBay erneut angeboten und dann verkauft wurde.
Diese Rückerstattung wird ab dem 25. September nur noch für Auktionen und nicht mehr für Festpreisartikel gewährt. Bisher wurde diese vor allem von gewerblichen Verkäufern in Anspruch genommen. Durch die neuen niedrigen Angebotsgebühren für gewerbliche Festpreisartikel, die ab dem 25. September gelten, verliert die Rückerstattung an Relevanz und wird daher eingestellt.
Betroffene werden das durchaus relevant finden.
In der Vergangenheit hatte eBay öfter mal technische Probleme mit dem Widereinstellen, viele Verkäufer bekamen ihre Angebotsgebühren nicht erstattet, obwohl sie alle Bedingungen erfüllten.
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