Unstimmigkeiten bei eBay
Eines des vielen Ärgernisse, die eBay seit Jahren nicht abstellt, ist die missverständliche Formulierung "Unstimmigkeit": Wenn ein Käufer beispielsweise bei einem gewerblichen Verkäufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, dann nennt eBay das eine "Unstimmigkeit".
Diese Formulierung wird von vielen Käufern missverstanden. Als Verkäufer muss man nämlich einen "Streitfall" eröffnen, wenn man seine Verkaufsprovision erstattet haben möchte. Der Käufer wird dann gefragt, ob er sich tatsächlich mit dem Verkäufer einvernehmlich geeinigt habe, die Transaktion nicht durchzuführen. Viele Käufer missverstehen die Prozedur als Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels und reagieren entsprechend ungehalten - unter Umständen sogar mit einer negativen Bewertung.
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