eBay-Bewertungen: "Überarbeitung" statt Rücknahme
eBay ändert erneut das Verfahren zur Bewertungsrücknahme. Ab sofort kann man für je 1.000 in den letzten 12 Monaten erhaltene Bewertungen maximal fünf Bewertungsrücknahmen beantragen. Dabei muss in einem eBay-Formular auch der Grund für die beantragte Rücknahme genannt werden.
Grundsätzlich ist das besser, als das bisherige System: Es muss verhindert werden, dass unseriöse Verkäufer ihre unzufriedenen Kunden mit anwaltlichen Drohungen zur Bewertungrücknahme nötigen. eBay ist hier meinem Vorschlag gefolgt, dass ein Grund für die Bewertungsrücknahme angegeben wird. Außerdem ist es auch sinnvoll, den möglichen Prozentsatz der Bewertungsrücknahmen zu beschränken.
Weitere Infos zum neuen Verfahren finden Sie auf dieser Ankündigungsseite eBays und auf dieser Infoseite.
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