eBay verbietet den Handel mit Elfenbein
Für den Handel mit Elfenbein gibt es bei eBay strenge Regeln, die den Vorgaben des Gesetzgebers folgen.
Elfenbein oder elfenbeinhaltige Produkte dürfen nur unter den folgenden Voraussetzungen angeboten werden:
- Der Verkäufer ist auf eBay.de angemeldet und verkauft und versendet den Artikel ausschließlich innerhalb Deutschlands.
- Bei Antiquitäten aus Elfenbein muss der Verkäufer mit einer Bescheinigung eines öffentlich anerkannten Gutachters für Artenschutz nachweisen, dass dieser Artikel vor dem 1.Juni 1947 hergestellt wurde. Außerdem muss bei der Antiquität erkennbar sein, dass es sich nicht um unbearbeitetes oder nur geringfügig bearbeitetes Elfenbein handelt.
- Bei sonstigen Elfenbeingegenständen muss der Verkäufer eine amtliche Vermarktungsgenehmigung einer zuständigen Behörde in Deutschland (d.h. des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) oder einer Vollzugsbehörde eines Bundeslandes) vorlegen.
- Die Bescheinigung über das Herstellungsjahr bzw. die amtliche Vermarktungsgenehmigung müssen in dem Angebot abgebildet und gut leserlich sein.
In Zusammenarbeit mit diversen Tierschutzorganisationen hat sich bei eBay die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Einhaltung dieser Regeln nicht in ausreichendem Maße gewährleistet werden kann. Daher hat eBay beschlossen, den Handel mit Elfenbein auf eBay weltweit zum 1.1.2009 völlig zu verbieten. Einzige Ausnahme sind Antiquitäten, die älter als aus dem Jahr 1900 sind und die nur zu einem kleinen Teil aus Elfenbein bestehen, zum Beispiel sehr alte Klaviere. Wenn ein Artikel überwiegend aus Elfenbein besteht (beispielsweise ein Schachspiel), dann darf er gar nicht bei eBay angeboten werden - unabhängig von seinem Alter.
eBay geht damit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus - wie beispielsweise auch bei Hunde- und Katzenfellen: Deren Handel ist bei eBay verboten, obwohl es dafür (noch) keine gesetzliche Vorschrift gibt.
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