Vorsicht: Falsche eBay-Abmahnungen mit Schadsoftware
Irgendwelche Arschlöcher haben schnell auf die von mir gemeldete Abmahnfalle reagiert: Die verschicken angebliche Abmahnungen mit einer Schadsoftware im Datei-Anhang. Sollten Sie so eine Mail bekommen und den Anhang geöffnet haben, ist Ihr Rechner nun eventuell virenverseucht.
Hier der Text einer dieser gefälschten Abmahnungen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten die Ebay GmbH mit Sitz in Dreilinden in der nachfolgend genannten Angelegenheit. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert.Genaue Übersicht Ihrer Verkäufe, Rechnungen, Daten und unsere Zahlungsaufforderung mit der Mahngebührenauflistung finden Sie im Anhang.
Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen, wie bei dem von Ihnen angebotenen Ebay Artikel mit der Nummer 63536994 geschehen.
Damit verstossen Sie gegen §312c Abs.1 BGB sowie gegen §1 Abs.1 S.10 BGB-InfoV und führen unlauteren Wettbewerb nach §3, §4 Abs.1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht damit ein Unterlassungsanspruch gemäß §8 Abs.1,Abs. 3 S. 1 UWG zu.
Ebenso sind sie nach §9 UWG unserer Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet und damit zur Uebernahme der Kosten unserer Beauftragung in Höhe der beigefügten Kostennote 554 Euro.
Die Wiederholungsgefahr kann nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.
Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Dafür setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 05.11.2008 - 18:00 Uhr bei uns eingehend.
Sollte die Erklärung innerhalb dieser Frist nicht oder nicht im geforderten Umfang bei uns eingehen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten, durch die zusätzliche Kosten entstehen, die sie durch Abgabe der Erklärung vermeiden können.
Mit freundlichen Grüßen,
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt · Dipl.-Ing. (FH)
Marktstraße 14
Münchener Freiheit
80802 München
Es gibt die genannte Kanzlei tatsächlich, aber die hat damit genau so wenig zu tun, wie eBay.
Update: Ich habe diese Viren-Mail inzwischen von weit über hundert Lesern weitergeleitet bekommen, die muss also zehntausendfach verschickt worden sein. Eigentlich müsste eBay selbst dringend davor warnen - aber da gibt es natürlich am Wochenende niemanden, der sowas veranlassen könnte.
Update 26.10.08: Offenbar gab es bei eBay dann doch jemanden, der auch am Wochenende arbeitet: Ziemlich genau 24 Stunden nach Veröffentlichung meines Artikels hier setzte eBay eine Warnung online.
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