Abmahnwelle der Schmidt Wellness GmbH gestoppt
Nach noch unbestätigten Berichten hat die von Abmahnanwalt Andreas Gerstel vertretene Schmidt Wellness GmbH gestern zwei weitere Prozesse verloren, daraufhin wurde die Abmahnwelle offenbar gestoppt.
RA Gerstel zog gestern Abend zumindest die Abmahnungen zurück, bei denen die Abgemahnten von einem der von mir empfohlenen Anwälte vertreten werden.
Zwar wurde die Abmahnwelle offenbar gestoppt, nun zeigt sich aber ein Fehler im Rechtssystem: Die zu Unrecht Abgemahnten werden es schwer haben, ihre Anwaltskosten vom Abmahner ersetzt zu bekommen. Und wer gar ohne anwaltliche Vertretung zahlte und die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab, ist noch schlechter dran: Da ist es noch schwieriger, eine Rückzahlung zu erwirken und die strafbewehrten Unterlassungserklärungen bleiben zunächst einmal wirksam.
Ich fordere den Gesetzgeber auf, gegen den Missbrauch des meistens gut funktionierenden Instrumentariums der Abmahnungen vorzugehen und zumindest den zu Unrecht Abgemahnten generell einen Schadensersatzanspruch gegen den Abmahner einzuräumen.
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