eBay muss gesperrtes Mitglied wieder freischalten
Am 12. November hat eBay einen interessanten Prozess verloren und musste ein seit dem 28. September gesperrtes Mitglied wieder freischalten. Das OLG Brandenburg urteilte, eBay habe die Sperrung nicht ausreichend begründet.
Ich finde es erfreulich, dass eBay hier durch ein Gericht in die Schranken gewiesen wurde und nicht völlig willkürlich erscheinende Ausschlüsse vom eBay-Handel vornehmen darf. Dem betroffenen Händler mit vorher über 200.000 Euro Monatsumsatz wird das Urteil aber nur wenig helfen: Es ist wohl kaum anzunehmen, dass dessen Angebote in Zukunft bei eBay unter den "beliebtesten Artikeln" angezeigt werden. Außerdem dauerte das Verfahren insgesamt rund sieben Wochen - für Gerichte mag das eine kurze Zeit sein, im Internethandel kommt das einem Verkäufer aber ewig vor.
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