PayPal ändert AGB zum 3. Juni 2009

PayPal wird die Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB) mit Wirkung vom 3. Juni an ändern. Die entsprechende Mail werden nicht alle PayPal-Nutzer bekommen haben: Viele Mailprogramme und Dienstleister stuften die nämlich als Spam- oder Phishing-Mail ein und filterten sie aus.

Die farblich markierten Änderungen können hier online eingesehen werden. Update 18.05.09: PayPal hat das Dokument aus unerfindlichen Gründen gelöscht, der Link ist tot. Die meisten Änderungen sind klein und eher kosmetischer Natur, es wurden unter anderem einige Tippfehler behoben. Trotzdem gibt es noch immer unvollständige oder unverständliche Sätze, z.B. in 7.3: "Auflösung werden wir die uns von Ihnen vorgelegten Angaben verwenden, um Ihnen etwaige Mittel aus der Einlösung des in Ihrem Konto vorhandenen E-Geldes zukommen zu lassen."

Interessant ist, dass der Käuferschutz und der Verkäuferschutz nun nicht mehr als "kostenlose Kulanzleistung" bezeichnet werden. Das ändert aber nichts: Wenn man z.B. wegen eines erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikels Käuferschutz beantragt, aber nicht bekommen hat, dann kann man den Käuferschutz nicht einklagen. In PayPals AGB ist das geregelt:

"PayPal entscheidet von Fall zu Fall anhand entsprechend einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich entsprechend von der Artikelbeschreibung abweicht.

Diese Entscheidung und damit auch die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig und der Rechtsweg ausgeschlossen."

Eine andere Änderung ist interessant und könnte ein Hinweis darauf sein, dass PayPals Geschäftspolitik geändert wird: Es wurden einige Absätze der AGB gelöscht, die sich u.a. mit der "Nutzung des Service, um Zahlungen für Materialien oder Dienstleistungen sexueller oder obszöner Art" beschäftigen. Könnte sein, dass PayPal nicht länger auf das lukrative Geschäft mit Glücksspiel und Erotik im weitesten Sinne verzichten will.


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© 2009 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 18.05.2009.
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