Irreführende Werbung mit PayPal-Käuferschutz
Bei eBay sind hunderte oder gar tausende gewerbliche Verkäufer akut abmahngefährdet, weil bei ihren Angeboten mit dem PayPal-Käuferschutz geworben wird, obwohl der gar nicht gewährt werden kann.
So steht beispielsweise bei diesem Angebot unter den Zahlungsbedingungen bei der Zahlungsart PayPal der folgende falsche Hinweis:
Das ist natürlich eine sehr irreführende Falsch-Aussage: Der PayPal-Käuferschutz gilt bei Hotel-Gutscheinen grundsätzlich nicht, da gemäß der PayPal-Käuferschutzrichtlinie Dienstleistungen und immaterielle Güter nicht unter den PayPal-Käuferschutz fallen.
Der falsche Hinweis wird von eBay ohne Zutun des Verkäufers eingeblendet. eBay schadet damit einerseits den Käufern: Denen wird eine Sicherheit vorgegaukelt, die es nicht mal ansatzweise gibt. Und eBay schadet damit den betroffenen Verkäufern: Die irreführende Werbung mit einem gar nicht vorhandenen Käuferschutz ist wettbewerbswidrig und kann jederzeit von Mitbewerbern und Verbraucherschützern abgemahnt werden.
Dazu Rechtsanwältin Heidi Kneller: "Obwohl der falsche Hinweis ohne Zutun der Verkäufer eingeblendet wird, müssen diese sich den eBay-Fehler zurechnen lassen. Jeder Verkäufer ist selbst für seine Angebote verantwortlich und kann nicht argumentieren, die Falschaussage stamme gar nicht von ihm."
Theoretisch wäre es für eBay sehr leicht, hier Abhilfe zu schaffen: Dafür müsste einfach in bestimmten Kategorien der automatische Hinweis ausgefiltert werden. In der Praxis wird das nie passieren, da es im amerikanischen eBay-Konzern niemanden mehr interessiert, ob eBay-Angebote in einzelnen Ländern rechtswidrig sind: Es gibt einfach dort keine Lobby mehr für beispielsweise deutsche Interessen und Besonderheiten.
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