Kennen Sie einen eBay-Mitarbeiter persönlich?
Kennen Sie einen eBay-Mitarbeiter persönlich? Wenn ja: Da haben Sie Glück, denn dann müssen Sie sich vielleicht nicht an alle eBay-Regeln halten.
Viele Verkäufer ärgern sich, wenn sie von willkürlich erscheinenden eBay-Entscheidungen wie beispielsweise ungerechtfertigten Angebotslöschungen betroffen sind. Noch ärgerlicher ist es, wenn die Mitbewerber augenscheinlich von sowas nicht betroffen sind und vergleichbare Angebote trotz Meldung online bleiben dürfen.
Meistens liegt das daran, dass eBay zu wenig kompetentes und einigermaßen ausgebildetes Personal hat und inzwischen völlig überfordert ist. Gelegentlich spielen da aber persönliche Bekanntschaften eine Rolle: Manche Verkäufer dürfen sich über eBay-Regeln hinwegsetzen, weil sie vermutlich enge persönliche Beziehungen zu eBay haben.
So ein Verdacht liegt beispielsweise beim Verkäufer rumhaenger (3.623) nahe. Gemäß eBay-Bestimmung dürfen nur gewerbliche Verkäufer einen eBay-Shop betreiben. Verkäufer rumhaenger (3.623) ist aber als privat gemeldet - und hat trotzdem einen eBay-Shop.
Übrigens: Trotz der hohen Bewertungszahl von 3.623 könnte dieser Verkäufer tatsächlich privater Anbieter sein, denn Sammlungsauflösungen werden zumindest von den Finanzämtern in der Regel nicht als gewerblich betrachtet.
Update: Bei den neueren Angeboten ist der Verkäufer als gewerblich bezeichnet, verzichtet aber auf eine Widerrufsbelehrung und andere zwingend erforderliche Infos.
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