Abmahnfalle: Fehlende USt-ID im Impressum
Wer bei eBay oder sonst online Waren anbietet, muss dabei seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) angeben - andernfalls droht eine Abmahnung.
Die USt-ID-Nr. - bestehend aus den Buchstaben DE sowie 9 weiteren Ziffern - wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben; sie ist nur für jene Unternehmen erforderlich, die Warenverkehr innerhalb der EU betreiben, und darf nicht mit der normalen (Umsatz-)Steuernummer verwechselt werden! Die normale Steuernummer muss (und sollte) nicht im Impressum stehen.
Nach einem Urteil des OLG Hamm vom 02.04.2009 (Az.: 4 U 213/08) ist das Fehlen der USt-ID keine Bagatelle und kann daher abgemahnt werden.
Die USt-ID muss also bei allen Onlineangeboten angegeben werden. Aber: Wer keine USt-ID hat, kann (und muss) auch keine angeben.
Achtung: Wer (auch) ins Ausland verkauft, muss eine USt-ID haben - und angeben!
Update 19.09.09: Wer an ausländische Unternehmer verkauft (B2B), braucht eine USt-ID. Allerdings ist die USt-ID auch für Einkäufe im Ausland erforderlich und sinnvoll.
Weitere Infos zum Thema Impressum finden Sie hier. Die IT-Recht-Kanzlei bietet außerdem einen kostenlosen Impressumsgenerator an.
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