Urteil zu "Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer"
Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 27.08.2009 (Az.: 12 O 59/09) entschieden, dass ein Hinweis auf die Versendung einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer nicht unbedingt eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten sein muss.
Das Gericht sah in solchen Hinweisen keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten, da bei Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 150,00 Euro der separate Ausweis des Umsatzsteuerbetrages gem. § 33 Nr. 4 UStDV entbehrlich ist. Ferner könne es sich bei einem Händler, der unter eBay gewerblich Waren anbietet, auch um einen Kleinunternehmer handeln, der nach § 19 Abs. 1 UStG von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit ist. Es sei also keine Selbstverständlichkeit, dass ein gewerblicher Händler bei eBay eine Rechnung erteilt, in der die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.
Quelle: IT-Recht-Kanzlei
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