Petition für kostenfreie Abmahnvorstufe
Noch bis zum 5. Januar 2010 läuft die Mitzeichnungsfrist für eine Petition an den Deutschen Bundestag mit dem Titel "Petition: Schuldrecht - Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes vom 10.11.2009".
Der Text der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.
Die magere Begründung:
Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.
Leider sind Text und Begründung orthografisch mangelhaft und so dürftig, dass diese Petition wohl keine Aussicht auf Erfolg hat. Es wird ja noch nicht einmal klar, worum es geht: Um Abmahnungen von Urheberrechtsverletzern? Um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen? Auch die Einordnung unter "Schuldrecht" macht die Sache nicht klarer, sondern wirft erst recht Fragen auf: Gehört das nicht eher ins Urheberrecht oder ins Wettbewerbsrecht?
Petition: Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes
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