"Privater" Verkäufer mit über 4.000 Angeboten
Vor allem wegen der großen Gefahr von Abmahnungen rate ich davon ab, privat über eBay zu verkaufen: Schon mit 30 Verkäufen jährlich gilt man vielen Gerichten als gewerblicher Verkäufer.
Ich persönlich finde es schade, dass unsere Justiz den privaten Verkauf auf so wenige Artikel jährlich beschränkt und ich halte viele Urteile in dem Bereich für falsch.
Aber natürlich gibt es auch das andere Extrem: Verkäufer bezeichnen sich als privat, obwohl die hohe Zahl und die Art ihrer Angebote deutlich dem gewerblichen Bereich zuzuordnen sind. Wenn Verkäufer wie pritzwalker2009 mit über 4.000 Angeboten in den letzten 30 Tagen eine Abmahnung bekommen, hält sich mein Mitleid in engen Grenzen: Bei einem Monatsumsatz von 2.395 Euro sollte auch das Geld für einen Anwalt oder eine Abmahnung drin sein.
Immerhin hat pritzwalker2009 derzeit über 1.000 Angebote laufen - mehr als die meisten gewerblichen Verkäufer.
Update 21.01.2010: pritzwalker2009 hat inzwischen seinen Account auf "gewerblich" umgestellt und betreibt nun auch einen eBay-Shop. Da man bei eBay laufende Angebote nicht von privat auf gewerblich umstellen kann, wird er bei den meisten Angeboten noch als "privat" gekennzeichnet.
|