Aktuelle Abmahnfalle: AGB nur in eBay-Scrollbox
Derzeit lässt die Firma Schroer & Schriever Teamsport aus Lünen eBay-Händler abmahnen, deren AGB (nur) in der eBay-eigenen Scrollbox stehen.
Auf diese Darstellung hat man als eBay-Händler keinen Einfluss: Wenn man die AGB bei eBay in das dafür vorgesehene Feld eingibt, dann erschienen die in den Angeboten innerhalb einer sechs Zeilen langen Scrollbox.
Ob diese Scrollbox tatsächlich nicht ausreicht, ist umstritten. Daher hat jeder schlechte Karten, der seine AGB ausschließlich in dieser Scrollbox vorhält: Abmahner werden keine Probleme haben, ein Gericht zu finden, das gegen die Verwender der Scrollbox entscheidet.
Ich hatte daher schon vor über einem halben Jahr in einem Artikel den folgenden Rat gegeben:
Mein Tipp für AGB: Wenn Sie das für AGB vorgesehene Pflichtfeld bei eBay benutzen, dann erscheinen die AGB in einer Scroll-Box von nur fünf bis sechs Zeilen Länge. Mindestens ein Gericht hält auch das für problematisch! Sie sollten daher zwar wegen der WAP-Problematik die AGB in dem entsprechenden Feld hinterlegen, aber die AGB zusätzlich noch einmal gut lesbar auf Ihrer Mich-Seite hinterlegen. Vor die AGB in dem Pflichtfeld schreiben Sie dann zusätzlich noch den Satz: "Diese AGB finden Sie besser lesbar auch auf der Mich-Seite." - so nehmen Sie auch denen den Wind aus den Segeln, die eBays Scroll-Box für zu schwer lesbar halten.
Leider reicht selbst das nicht in jedem Fall aus, wie die aktuellen Probleme bei eBay zeigen: Die Mich-Seite ist nicht immer erreichbar.
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