Buchpreisbindung gilt auch für Amazon
Amazon ist vom Landgericht Hamburg verurteilt worden, es unter Androhung eines Ordnungsgeldes „zu unterlassen, Letztabnehmern neue, preisgebundene Bücher zu Preisen anzubieten und/oder zu Preisen zu verkaufen, die niedriger sind als die gebundenen Ladenpreise“ (Az. 312 O 258/09).
Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass auch der Marktführer sich an die Gesetze halten muss. Aber der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hatte sich nie getraut, gegen Amazon vorzugehen - und so riskierte nun ein Buchhändler aus Dithmarschen erfolgreich die Klage. Einen eigentlich bereits ausgehandelten Vergleich ließ Amazon doch noch platzen und muss nun mit dem Urteil leben.
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