eBay-Panne: "Rechtliche Informationen des Anbieters" fehlen
Schon wieder eine eBay-Panne, die für betroffene Verkäufer zur gefährlichen Abmahnfalle werden könnte: Bei neu eingestellten Angeboten fehlt der Abschnitt "Rechtliche Informationen des Anbieters".
Das erinnert stark an die letzte Panne: Auch die passierte an einem Wochenende, damals blendete eBay bei gewerblichen Verkäufern unter den "Rücknahmebedingungen" statt der Widerrufsbelehrung den verhängnisvollen Satz "Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück" ein.
Diesmal sind alle "Rechtliche Informationen des Anbieters" betroffen: eBay zeigt in zehntausenden gewerblichen Angeboten weder die Anbieterkennzeichnung, noch die Widerrufsbelehrung an. Außerdem fehlen bei den betroffenen Verkäufern auch die Scrollboxen mit den AGB - und hier könnte die Ursache der Panne liegen: eBay hat nämlich gerade dort Änderungen vorgenommen.
Ich bin gespannt, ob die aktuelle eBay-Panne wie damals zu einer Massenabmahnung führen wird. Vermutlich eher nicht: Der damalige Massen-Abmahner hatte sich eine blutige Nase geholt und mehrere Prozesse verloren. Außerdem gibt es inzwischen Urteile, nach denen Verkäufer auf Onlinemarktplätzen wohl eher nicht für technische Pannen des Plattformbetreibers haftbar gemacht werden können. Das OLG Hamm begründete das damit, dass der Plattformbetreiber nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers sei, das LG Bochum sah bei Technik-Pannen keine Wiederholungsgefahr.
OLG Hamm, Az. 4 U 145/09 vom 29.10.2009
LG Bochum, Az. 17 O 69/09 vom 14.07.2009
|