Wichtig: Neues Widerrufsrecht ab 11.06.2010
Für Onlinehändler ist der 11. Juni der wichtigste Tag des Jahres: Dann ändert sich das Widerrufsrecht und sie müssen genau ab dann neue Widerrufsbelehrungen verwenden.
Das Wichtigste in Kürze:
Die neue Musterwiderrufsbelehrung steht nicht mehr in der BGB-InfoV ("Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht"), sondern im EGBGB („Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch“). Das bedeutet: Die neue Musterbelehrung hat Gesetzesrang und kann nicht mehr als rechtswidrig angegriffen werden - wie früher geschehen.
Bei eBay muss nicht mehr ein Monat Widerrufsfrist eingeräumt werden, künftig genügen zwei Wochen.
eBay-Händler werden bei der Frage des Wertersatzes nicht mehr gegenüber "normalen" Onlinehändlern benachteiligt. Ob aber nach einem Widerruf überhaupt Wertersatz verlangt werden kann, ist unsicher: Der Europäische Gerichtshof hat die deutschen Regelungen beanstandet.
Die neuen Widerrufsbelehrungen gelten genau ab dem 11. Juni, man darf sie nicht schon am 10. Juni oder erst am 12. Juni verwenden. Es gibt keine Übergangsfrist!
Vorsicht, Vertragsstrafen drohen: Wer abgemahnt wurde und eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, muss sich weiter daran halten! Wer es also z.B. unterlassen muss, bei eBay mit einer Widerrufsfrist von zwei Wochen anzubieten, muss seine Unterlassungserklärung rechtzeitig vor dem 11. Juni kündigen. Dazu sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen!
Ausführlichere Infos finden Sie auf dieser Seite der IT-Recht-Kanzlei. Mein Tipp: Abonnieren Sie den kostenlosen Newsletter der IT-Recht-Kanzlei, um über solche Rechtsänderungen automatisch auf dem Laufenden zu bleiben.
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