Infopflicht: Eingabefehler bei eBay
Im Beschluss 3 W 44/10 vom 14.05.2010 hat das OLG Hamburg die bisherige Rechtsprechung anderer Gerichte bestätigt: Auch bei eBay muss darüber informiert werden, wie mit den gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkannt und berichtigt werden können.
Ich finde: Hier lässt eBay die Händler mal wieder im Regen stehen. Eigentlich wäre es viel einfacher und sinnvoller, wenn eBay solche Informationspflichten durch wirksam in die über die Plattform geschlossenen Kaufverträge einbezogene AGB erfüllen würde. Stattdessen werden faktisch alle gewerblichen eBay-Verkäufer gezwungen, dafür eigene AGB vorzuhalten und in den Kauf einzubeziehen.
Kleine Nachbemerkung: Bei Amazon ist alles noch viel schlimmer...
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