Abmahnung von Rocco Saponara ist Rechtsmissbrauch
Immer häufiger sind die Gerichte inzwischen bereit, auch mal Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich zu beurteilen und Anträge und Klagen der Abmahner zurückzuweisen.
Zuletzt traf es den Abmahner Rocco Saponara, dessen Kieler Anwaltskanzlei mir durch eine Vielzahl von Abmahnungen bekannt ist. Das LG Bochum urteilte am 21. April 2010 unter Aktenzeichen I-13 O 261/09 zu einer Klage von Abmahner Rocco Saponara: "Der Klageantrag des Klägers ist im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig."
Das Bochumer Gericht sieht es als rechtsmissbräuchlich an, dass der Abmahner zunächst Ansprüche gegen eine GmbH geltend machte und danach auch noch einzeln gegen die Geschäftsführer vorging.
Den Text des Urteils finden Sie hier, weiter Infos hier.
|