Keine Links in Artikelseiten

Vor rund einem Monat gab eBay einen neuen "Grundsatz" bekannt, nach dem ab dem 15. Oktober keine Links mehr in Artikelbeschreibungen eingefügt werden dürfen.

Um diese neue Regel gab es einigen Wirbel, da sie für Verkäufer eine gewaltige Einschränkung darstellt und auch nicht von allen als sinnvoll und verhältnismäßig betrachtet wird. Viele Verkäufer sind auch der für mich durchaus nachvollziehbaren Meinung, dass eine derart gravierende Änderung beim eBay-Handel eigentlich auch eine Anpassung der eBay-AGB erforderlich macht mit den dazu gehörenden Konsequenzen (z.B. Unterrichtung aller eBay-Mitglieder per Mail).

Bisher hat eBay diese Regeländerung noch nicht mit kompromissloser Härte durchgesetzt. Verstöße gegen die Regel wurden mit einer vermutlich automatisiert verschickten Mail gerügt, die Auktionen aber nicht gelöscht:

Hallo mitgliedsname (mailadresse),

es freut uns sehr, dass Sie am Handel bei eBay teilnehmen.

Mit Ihrer Anmeldung bei eBay haben Sie unsere Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) und damit auch unsere Grundsaetze zum Anbieten von Artikeln anerkannt. Diese ermoeglichen jedem Mitglied benutzerfreundliches, erfolgreiches und sicheres Handeln bei eBay. Voraussetzung dafuer ist jedoch, dass sich alle an diese Grundsaetze halten.

So ist es von nun an grundsaetzlich verboten, Verweise (Links) auf externe Websites und Informationsquellen in die eBay-Artikelseiten einzufuegen. Als Links gelten dabei auch nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon.

Die eBay-Artikelseiten sollen allein dem Zweck dienen, die zum Verkauf angebotenen Artikel und Leistungen zu beschreiben. Alle Information zu den Angeboten, die fuer die Kaufentscheidung eines Interessenten und die Preisbildung wesentlich sind, insbesondere alle Vertragsbestandteile, sind ausschliesslich auf den eBay-Webseiten und nicht ueber externe Quellen zur Verfuegung zu stellen.

eBay wird zukuenftig konsequent auf die Einhaltung des Grundsatzes fuer die Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten achten und die Verwendung von Links auf externe Websites und Informationsquellen in die eBay-Artikelseiten nicht mehr dulden.

Wir moechten Sie bitten, Ihre zukuenftigen Angebote gemaess der eBay-Grundsaetze und -Richtlinien zum Anbieten von Artikeln zu gestalten. Ihre derzeit laufenden Angebote koennen Sie noch in der bestehenden Form zu Ende fuehren.

Abschliessend weisen wir Sie darauf hin, dass zukuenftige Angebote, die gegen diese Grundsaetze verstossen, unzulaessig sind und geloescht werden koennen.

Wir bedanken uns fuer Ihr Verstaendnis und wuenschen Ihnen weiterhin viel Erfolg beim Handeln bei eBay.

Mit freundlichen Gruessen

Kundenservice (eBay-Sicherheit)
eBay Inc.

Von der Regeländerung sind nicht nur Inhaber von Onlineshops außerhalb eBay betroffen (auf die damit sicher besonders gezielt wurde), sondern z.B. auch Leute, die in ihren Artikelbeschreibungen Links auf weitergehende Herstellerinformationen, Gerätetreiber oder Softwaredemoversionen gesetzt haben.

eBay Schonfrist endet am 17. November, hier die offizielle Marktplatzmitteilung eBays dazu:

*** ERINNERUNG: NEUER GRUNDSATZ FÜR DIE VERWENDUNG VON LINKS AUF DEN EBAY-ARTIKELSEITEN ***

Liebe eBay-Verkäufer,

am 15. Oktober ist ein neuer Grundsatz für die Verwendung von Links auf den Artikelseiten in Kraft getreten. Am 1. Oktober hatten wir Ihnen den neuen Grundsatz angekündigt.

Wir möchten Sie heute daran erinnern, alle Ihre Angebote entsprechend anzupassen. Bitte denken Sie dabei auch an Ihre vorbereiteten Angebote oder gespeicherten Vorlagen.

Der neue Grundsatz lautet:
Es ist grundsätzlich verboten, Verweise (Links) auf externe Websites und Informationsquellen in die eBay-Artikelseiten einzufügen. Als Links gelten dabei auch nicht aktivierte Internetadressen (URLs) und Teile davon.

An dieser Stelle möchten wir uns bei allen bedanken, die das schon in ihren Angeboten umgesetzt haben.

Einige Verkäufer haben uns allerdings mitgeteilt, dass sie mehr Zeit benötigen, ihre Angebote entsprechend umzugestalten. Deshalb haben wir bisher auch noch keine Angebote gelöscht, die dem neuen Grundsatz noch nicht entsprechen. Wir haben bisher lediglich Verwarnungen versendet. Zusätzlich werden wir die Frist bis zur Löschung der regelwidrigen Angebote verlängern.

Ab dem 17. November werden wir dann ohne Vorwarnung die Angebote löschen, die diesem Grundsatz nicht entsprechen.

Auf dieser Seite können Sie alle Einzelheiten noch einmal nachlesen.

Herzliche Grüße

eBay-Team

Buntes LogoVermutlich wird eBay die Auktionen mindestens halbautomatisch nach aktiven Links durchsuchen und gegebenenfalls dann löschen. Falls eine Automatik eingesetzt wird, kann man die nur auf eine Weise effektiv unterlaufen: In dem man Webadressen in Grafiken beschreibt, die man dann wieder in die Artikelbeschreibung einfügt. Das funktioniert natürlich nur mit kurzen und schnell abtippbaren URLs...

ag20031030

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© 2003 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 30.10.03.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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