Kein Schutz für eBay-Daten

Dass es bei eBay keinen wirklichen Datenschutz gibt, ist bereits seit einiger Zeit bekannt: Zuletzt gab es im Februar Berichte, dass eBay immer gerne bereit ist, alle Nutzerdaten auch ohne Gerichtsbeschluss herauszugeben. Dabei wurde auch bekannt, dass eBay alle Daten von 1995 an gespeichert hat.

Dieser laxe Umgang mit den Nutzerdaten betrifft auch alle deutschen eBay-Mitglieder: Deren Daten sind ja auf amerikanischen Servern gespeichert und unterliegen dort dem unbeschränkten Behördenzugriff. Außerdem stimmt man als deutscher Benutzer ja gezwungernermaßen den eBay-AGB und der dazugehörigen Datenschutzerklärung zu, womit man eBay die Weitergabe aller Daten fast uneingeschränkt gestattet.

Dort heißt es in Abschnitt 1:

Ich willige ein, dass die eBay International AG, Bubenbergplatz 5, CH-3011 Bern, Schweiz, meine personenbezogenen Daten erhebt und an die eBay Inc., 2145 Hamilton Avenue, San Jose 95125, USA, übermittelt.

Abschnitt 6 ist bereits ein weitgehender Freibrief zum Aushebeln eines wie auch immer gearteten Datenschutzes:

Ich willige ein, dass eBay, soweit es im Einzelfall erforderlich ist, bei Vorliegen zu dokumentierender tatsächlicher Anhaltspunkte, die Bestands- und Nutzungsdaten erheben, verarbeiten und nutzen darf, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von in betrügerischer Absicht eingestellten Angeboten und sonstiger rechtswidriger oder vertragswidriger Inanspruchnahme der Leistungen von eBay erforderlich sind. Zu diesem Zweck darf eBay auch Nutzungsdaten, unter anderem mit Hilfe von Cookies, erheben und in der Weise verarbeiten und nutzen, dass aus dem Gesamtbestand aller aktuellen Angebote, diejenigen ermittelt werden können, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, dass sie in Missbrauchsabsicht eingestellt wurden.

Im letzten Abschnitt (8) wird sehr deutlich, dass eBay im Umgang mit allen Nutzerdaten weitgehend freie Hand hat:

Ich willige ein, dass eBay außerdem, soweit dies erforderlich ist, meine personenbezogenen Daten zur Wahrung überwiegender Interessen an der Aufklärung eines Missbrauchs des eBay-Marktplatzes und zur Rechtsverfolgung über das Ende des Nutzungsverhältnisses hinaus verarbeiten, nutzen und an Strafverfolgungsbehörden sowie in ihren Rechten verletzte Dritte übermitteln darf, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch der eBay-Handelsplattform, insbesondere durch Einstellung rechtswidriger Angebote, vorliegen.

In der Vergangenheit hat eBay.com immer freiwillig und auch ohne Gerichtsbeschluss alle Daten herausgegeben. Seit letztem Freitag ist eBay dazu sogar verpflichtet: Der US-Kongress hat die Überwachungsrechte der Bundespolizei FBI erweitert. So ist es dem FBI im Rahmen des "Patriot Acts" nun möglich, bei Unternehmen wie eBay Informationen über Transaktionen ohne Gerichtsbeschluss anzufordern.

Eine Offenlegung von Art und Umfang der an das FBI übermittelten Daten ist den betroffenen Unternehmen dabei nicht gestattet.

Fazit: Jeder eBay-Nutzer (auch die Nutzer von eBay.de) muss damit rechnen, dass alle Aktivitäten auf eBay für alle Zeiten gespeichert werden und einem nahezu unbeschränkten Zugriff von Behörden und "in ihren Rechten verletzte Dritten" unterliegen.

ag20031126

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© 2003 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 26.11.03.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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