Rücknahme bzw. Löschung von Bewertungen

Bei eBay kann man nun Bewertungen einvernehmlich zurücknehmen (ich hatte darüber berichtet) und eBay hat die Grundsätze für die Löschung von Bewertungen überarbeitet. Grundsätzlich sehe ich darin eine Verbesserung - auch wenn im Detail mal wieder einiges undurchdacht wirkt: Warum können Bewertungen nur im gegenseitigen Einvernehmen zurückgenommen werden? Sinnvoll wäre es, wenn eine Bewertung einseitig vom Bewertenden annulliert werden könnte - und dabei auch völlig gelöscht würde. Beim jetzigen System wird natürlich jeder, der eine negative Bewertung bekommt, die in jedem Fall auch mit einer negativen Rachebewertung beantworten, da er ja nur so überhaupt Verhandlungsspielraum bekommt. Übrigens: Konsequenterweise löscht eBay keinerlei Rachebewertungen mehr, obwohl dies früher ausdrücklich ein Löschungsgrund war!

Künftig ist es also noch wichtiger, mindestens zwei verschiedene eBay-Accounts zu haben: Nur so kann man Käufe von Verkäufen trennen und muss als Käufer keine Angst vor Rachebewertungen haben (negative Bewertungen sind nur für Verkäufer schädlich).

Man darf gespannt sein, ob es auch künftig für einige wenige "besondere" eBay-Verkäufer möglich bleibt, (berechtigte) Bewertungen auf Zuruf löschen zu lassen.

Hier die offizielle Marktplatzmitteilung eBays dazu:

*** EINVERNEHMLICHE BEWERTUNGSRÜCKNAHME UND GRUNDSATZ ZUR LÖSCHUNG VON BEWERTUNGEN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

auf vielfachen Wunsch stellen wir Ihnen seit heute eine neue Funktion zur Verfügung: Die einvernehmliche Bewertungsrücknahme.

Die einvernehmliche Bewertungsrücknahme kann über das Bewertungsportal gestartet werden.

Zur Einführung der einvernehmlichen Bewertungsrücknahme war es auch notwendig, den Grundsatz zur Löschung von Bewertungen zu überarbeiten. Gleichzeitig wird dieser neue Grundsatz für alle eBay-Länder so angepasst, dass er weitgehend gleich lautet.

Der Grundsatz lautet:

eBay greift grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem ein. Abgegebene Bewertungen werden durch eBay weder verändert noch entfernt.

Ausnahmen von diesem Grundsatz:

Einvernehmliche Rücknahme von Bewertungen

  1. Wenn sich beide Handelspartner einig sind, können sie selbst online eine Rücknahme der abgegebenen Bewertungen vornehmen. Der Bewertungspunkt wird entfernt und geht nicht mehr in die Berechnung des Bewertungsprofils ein. Der Kommentar bleibt erhalten und wird um einen Hinweis auf die Rücknahme ergänzt.
  2. Wenn die Handelspartner ein von beiden eigenhändig unterschriebenes Einigungsformular per Post bei eBay einreichen, löscht eBay die betreffenden Bewertungen vollständig

Bewertungslöschung durch eBay

  1. Wenn die Bewertung aufgrund einer vollstreckbaren richterlichen Entscheidung gegen denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, entfernt werden muss.
  2. Wenn der Bewertungskommentar vulgäre, obszöne, rassistische, nicht jugendfreie oder im strafrechtlichen Sinne beleidigende Bemerkungen enthält.
  3. Wenn der Bewertungskommentar persönliche Angaben über ein anderes Mitglied enthält, wie z.B. den Namen, die Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
  4. Wenn der Bewertungskommentar Bemerkungen enthält, die auf von eBay oder Strafverfolgungsbehörden eingeleitete Nachforschungen hinweisen.
  5. Wenn der Bewertungskommentar Links oder Scripts enthält.
  6. Wenn das Mitglied die negative Bewertung versehentlich einem falschen Mitglied zugeordnet hat, diesen Fehler jedoch bereits behoben und die gleiche Bewertung für das richtige Mitglied abgegeben hat.
  7. Wenn die Bewertung von einer Person abgegeben wurde, die zum Zeitpunkt der Transaktion oder der Bewertungsabgabe hierzu nicht berechtigt war (z.B. wegen Minderjährigkeit).

Den vollständigen Text des Grundsatzes finden Sie auf dieser Seite.

Herzliche Grüße

eBay-Team

Die neuen Grundsätze und die Möglichkeit der einvernehmlichen Bewertungsrücknahme gilt nach Mitteilung eBays nur für Transaktionen, die nach dem 9. Februar 2004 endeten.

ag20040215

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© 2004 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 15.02.04.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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