Rücknahme bzw. Löschung von BewertungenBei eBay kann man nun Bewertungen einvernehmlich zurücknehmen (ich hatte darüber berichtet) und eBay hat die Grundsätze für die Löschung von Bewertungen überarbeitet. Grundsätzlich sehe ich darin eine Verbesserung - auch wenn im Detail mal wieder einiges undurchdacht wirkt: Warum können Bewertungen nur im gegenseitigen Einvernehmen zurückgenommen werden? Sinnvoll wäre es, wenn eine Bewertung einseitig vom Bewertenden annulliert werden könnte - und dabei auch völlig gelöscht würde. Beim jetzigen System wird natürlich jeder, der eine negative Bewertung bekommt, die in jedem Fall auch mit einer negativen Rachebewertung beantworten, da er ja nur so überhaupt Verhandlungsspielraum bekommt. Übrigens: Konsequenterweise löscht eBay keinerlei Rachebewertungen mehr, obwohl dies früher ausdrücklich ein Löschungsgrund war! Künftig ist es also noch wichtiger, mindestens zwei verschiedene eBay-Accounts zu haben: Nur so kann man Käufe von Verkäufen trennen und muss als Käufer keine Angst vor Rachebewertungen haben (negative Bewertungen sind nur für Verkäufer schädlich). Man darf gespannt sein, ob es auch künftig für einige wenige "besondere" eBay-Verkäufer möglich bleibt, (berechtigte) Bewertungen auf Zuruf löschen zu lassen. Hier die offizielle Marktplatzmitteilung eBays dazu:
Die neuen Grundsätze und die Möglichkeit der einvernehmlichen Bewertungsrücknahme gilt nach Mitteilung eBays nur für Transaktionen, die nach dem 9. Februar 2004 endeten. ag20040215
© 2004 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 15.02.04.
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