Geldstrafe für betrügerische "eBay"-Geschäfte

"Schimanski"-Filme hat ein Wuppertaler bei "eBay" angeboten. Die Fans waren begeistert von dem Angebot, doch die Ware erhielten sie nicht.

Wuppertal. "Alle Welt spricht von eBay, und wir müssen uns hier mit möglichen Folgen befassen," klagte Richter Gerd Menke mit einem Seufzer. Nicht zum ersten Mal beschäftigen Vorfälle bei Internet-Auktionen die Gerichte. Vor Richter Menke saß gestern ein 49 Jahre alter Wuppertaler auf der Anklagebank. Der Vorwurf: Betrug. Der soll dort geschehen sein, wo sich täglich Millionen einklinken, um von der Waschmaschine bis zum Oldtimer alles zu ersteigern. Auch der Angeklagte hatte eine Rarität zu bieten, doch zunächst geriet er vor Gericht ins Plaudern, gab sich noch ganz siegessicher. "Ich bin Maschinenführer bei einer namenhaften Firma, um hier keine Schleichwerbung zu betreiben," witzelt der 49-Jährige, um dann zum Punkt zu kommen. Bei "eBay" habe er unter anderem Schimanski-Filme angeboten nicht, um damit reich zu werden, schon gar nicht, um jemanden zu betrügen. Ein Zubrot habe er sich verdienen wollen, mehr nicht.

Nach dreimaliger Teilnahme an der Internet-Versteigerung wurde ihm jedoch nach eigenen Angaben der Zugang zur Plattform gesperrt. "eBay" habe ihn rausgeschmissen, weil er die angebotenen Filme nicht entsprechend der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Industrie) mit Altersfreigabe ausgewiesen habe. Um trotzdem weitermachen zu können, habe er sich Adressen von Bekannten geliehen. Aber auch mit den geliehenen Namen trieb er nach Ansicht der Anklage Schindluder. Er versteigerte seine Schimanski-Filme, kassierte das Geld, schickte aber keine Ware.

In der Bewertungsskala, die "eBay"-Kunden je nach Zufriedenheit oder Unmut erstellen können, bekam er denkbar schlechte Noten: "Vorsicht vor dem Betrüger", hieß es da, oder: "Ich habe die Ware immer noch nicht erhalten." Drei Betroffene erstatteten schließlich Anzeige. Immerhin, denn: "Die Dunkelziffer derjenigen, die nichts unternehmen, ist immens. Von 100 Geschädigten gehen fünf zur Polizei. Den meisten ist das zu lästig, wenn es sich um geringe Summen handelt", vermutete Richter Menke.

Eine Bekannte des Angeklagten, die ihm ihren Namen "geliehen" hatte und über deren Konto insgesamt rund 1.500 Euro geflossen waren, gab sich als Zeugin in der Verhandlung ganz blauäugig. "Ich habe mir nichts dabei gedacht", sagte sie achselzuckend. Nervös wurde die Zeugin nur, als der Richter nachhakte und fragte, ob sie denn ihre Einnahmen beim Finanzamt angegeben habe. Für den Beschuldigten selbst waren jedoch ganz andere Zahlen entscheidend. Das Urteil für den Angeklagten lautete: 30 Tagessätze zu 25 Euro wegen Betrugs. Der Mann habe mit Vorsatz gehandelt, und nicht vorgehabt, die Ware zuzustellen, hieß es in der Begründung.

Quelle: Westdeutsche Zeitung Online

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© 2004 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 17.02.04.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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