Harte Strafe für "Phishing"-Mailer

Ein Gericht in Houston verurteilte den zwanzigjährigen Texaner Zachary Keith Hill wegen wiederholtem "Phishing" zu 46 Monaten Haft. Hill hatte über 500 nichtsahnende E-Mail-Empfänger dazu gebracht, ihm vertrauliche Daten zu verraten, darunter zahlreiche Online-Account-Namen und über 400 Kreditkartennummern.

"Phishing" (kurz für "Password fishing") funktioniert über Mails, die angeblich von Anbietern wie eBay oder PayPal stammen sollen. In den Mails wird meistens behauptet, es gäbe dringend zu klärende Probleme mit dem Konto des Adressaten; sie verweisen auf eine Website zur angeblichen Vervollständigung oder Korrektur der Kundendaten. Tatsächlich landen die Empfänger stets auf präparierten Web-Formularen, die zwar die Namen und Logos der angeblichen Absender tragen, aber auf einem ganz anderen Webserver lagern und die eingegebenen Daten an den Urheber der Phishing-Falle weitergeben. Neuerdings tauchen auch zunehmend deutsche Phishing-Mails auf, wie z.B. vor ein paar Tagen zu einem angeblichen Rohrbruch in eBays Rechenzentrum.

Die Verhandlung gegen Hill hatte im März begonnen. Zu diesem Zeitpunkt soll Hill mit Hilfe der gestohlenen Kreditkartendaten bereits über 78.000 US-Dollar erschwindelt haben. Die fast vier Jahre Haft sind keineswegs eine Obergrenze für derartige Betrügereien: In den USA ist die Höchststrafe dafür 15 Jahre Haft.

eBay selber nennt Phishing-Mails übrigens verharmlosend "Spoof"-Mails, also "Scherz"-Mails. Trotzdem ist eBays Spooftutorial durchaus lesenswert.

Axel Gronen
20.05.2004

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© 2004 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 20.05.04.
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