Neues zum Buchpreisbindungsurteil
eBay hat erste Konsequenzen aus dem gestrigen OLG-Urteil zur Buchpreisbindung gezogen und veröffentlicht neuerdings einen Warnhinweis beim Bücherverkauf:
Der Gewinner des Buchpreisbindungsprozesses hält sich übrigens in seinen Angeboten bei eBay weder an gesetzliche Vorgaben (es fehlt vor allem die Anbieterkennzeichnung), noch an diverse eBay-Regeln. Zum einen verstoßen einige der Angebote gegen eBays prüde Vorstellungen von Sexualmoral. Zum anderen verstößt er in seinen Angeboten jeweils mindestens zwei Mal gegen das Linkverbot:
Zusätzlich enthalten die Artikelbilder jeweils die URL seines Internetangebots. Es wird aber sicher nicht lange dauern, bis ihn ein Mitbewerber abmahnen lässt...
Axel Gronen
16.06.2004
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