eBays Rechnungen sind oft falsch
In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden über falsche eBay-Rechnungen, offenbar hat bei der Umstellung des Rechnungssystems einiges nicht geklappt.
Mich haben dazu viele Mails erreicht, außerdem gibt es in den eBay-Foren eine Vielzahl von Threads zu diesem Thema. Hier eine kleine Auswahl:
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=41&thread=200080418
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=41&thread=200079540
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=41&thread=200079910
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=41&thread=200078832
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=54&thread=200078568
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=41&thread=200069629
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=54&thread=200079315
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=41&thread=200077347
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=54&thread=200077717
Mein Rat: Unbedingt alle eBay-Rechnungen gründlich kontrollieren!
Zu den harmloseren Beschwerdegründen zählt eine unangenehme Neuerung bei den Angebotsvorlagen des Turbo Listers: Die sind nämlich kostenlos - werden aber seit kurzem beim Wiedereinstellen von Artikeln dann doch berechnet.
Offenbar schafft eBay es nicht, die massenhaften Beschwerden auch nur einigermaßen abzuarbeiten und ignoriert sie deshalb meistens. Früher konnte man sich bei Problemen mit den eBay-Rechnungen per Mail an [email protected] wenden - da bekommt man heute aber eine automatische Rückantwort:
Sehr geehrtes Mitglied,
vielen Dank fuer Ihre Mitteilung.
Sie haben an die E-Mail-Adresse [email protected] geschrieben. Diese
E-Mail-Adresse wird nicht mehr verwaltet, daher hat uns Ihr Anliegen
leider nicht erreicht.
Unterstuetzen Sie uns in unseren Bemuehungen, den eBay-Kundenservice
weiter zu optimieren und nutzen Sie unser neues Kontaktformular:
http://www.ebay.de/kontakt
Mit dem Kontaktformular erreichen uns Anfragen und Hinweise themengenau.
So ist eine zuegige Bearbeitung Ihrer E-Mail moeglich.
...
|
Wesentlich weiter bringt einen dieses Kontaktformular nicht: Auch hier bleiben die meisten Beschwerden unbeantwortet und unbearbeitet.
Wer seine eBay-Rechnungen per Lastschrift begleicht, könnte eigentlich die unberechtigt abgebuchten Beträge rückbuchen lassen. Davon rate ich aber ab: eBay nimmt solche Rückbuchungen nämlich nicht zum Anlass, mal die Rechtmäßigkeit der Abbuchung zu hinterfragen, sondern bucht stur den rückgebuchten Betrag zuzüglich acht Euro Gebühren vom eBay-Konto ab und sperrt einen, wenn das eBay-Konto nicht zeitnah wieder ausgeglichen wird.
Da halte ich es für erfolgversprechender, sich bei eBay schriftlich zu beschweren und die falsch gebuchten Gebühren zuzüglich einer Aufwandsentschädigung für die Kontrolle der (falschen) eBay-Rechnung eBay in Rechnung zu stellen. Wenn eBay diese Rechnung dann ignoriert (dürfte meistens so sein), dann beantragt man einen Gerichtlichen Mahnbescheid gegen eBay (z.B. unter Mahnung-Online). Ignoriert eBay diesen Mahnbescheid, dann kann man einen Vollstreckungsbescheid beauftragen und bekommt einen vollstreckbaren Titel - kann also z.B. einen Gerichtsvollzieher mit einem Pfändungsauftrag nach Dreilinden schicken.
Sollten viele eBay-Mitglieder diesen Weg beschreiten, dann könnte das bei eBay durchaus etwas bewirken: Natürlich ist die Bearbeitung solcher Forderungen wesentlich aufwändiger, als die Bearbeitung der normalen Beschwerden. Vielleicht würde eBay dann mal darüber nachdenken, doch lieber ein leistungsfähiges Beschwerdemanagement zu betreiben...
Axel Gronen
06.07.2004
Vorherige Meldung
|