Haus für 2,50 Euro?
Eine Frau aus dem Kreis Paderborn pocht darauf, ein Haus bei der Internet-Börse eBay für 2,50 Euro ersteigert zu haben. Der Verkäufer aus der Region Kaiserslautern bestreitet hingegen, dass die Auktion gültig war und verlangt mindestens 104.000 Euro für das Eigenheim. "Wir werden Klage vor dem Landgericht Kaiserslautern einlegen", sagte heute der Anwalt der Frau, Achim Riesenberger aus Paderborn, und bestätigte damit Medienberichte.
Der Verkäufer habe beim Start der Auktion ein Mindestgebot von einem Euro eingesetzt, sagte Riesenberger. Mit ihrem Gebot von 2,50 Euro habe seine Klientin dann zum Auktionsschluss den Zuschlag erhalten und den Betrag umgehend an den Verkäufer überwiesen. Dieser wehre sich nun aber mit dem Hinweis auf eine Klausel in dem Angebot: "Irrtum vorbehalten, nicht unter 104.000 Euro, das Haus kann unter dem Preis nicht gebaut werden." Nach Ansicht von Riesenberger ist diese Ausschlussklausel aber nicht gültig. Nach den Regeln von eBay hätte der Verkäufer in diesem Fall als Mindestgebot den Betrag von 104.000 Euro festsetzen müssen.
Auch der Hinweis des Verkäufers, nur als Vermittler, nicht als Eigentümer des Hauses aufgetreten zu sein, kommt für den Anwalt zu spät: "Das hätte er vorher deutlich sagen sollen. Im Internet stand nur: 'Wir bauen das Haus'." Aus diesen Gründen hält Riesenberger den Mann für verpflichtet, das Haus nun auch tatsächlich für 2,50 Euro zu bauen.
Nun will die Familienmutter aus einer kleinen Gemeinde bei Paderborn zusammen mit Riesenberger dafür kämpfen, dass der Internet-Kauf als rechtmäßig gilt. "Wir müssen erst abwarten, ob das Gericht unseren Antrag auf Prozesskostenbeihilfe genehmigt." Aus eigener Tasche könne es sich seine Mandantin nicht leisten, den Rechtstreit zu führen. "Ich glaube, unsere Chancen, den Prozess zu gewinnen, liegen bei 50 Prozent", sagte Riesenberger.
Quelle: Heise News-Ticker
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