Domainklau: Klagen gegen eBay?
Inzwischen wurden weitere Einzelheiten zu der vorübergehenden Domainübertragung von eBay.de am vergangenen Wochenende bekannt. Demnach wurde die Übertragung der Domain auf einen Kölner Server bereits am 18. August beantragt - zeitgleich mit KK-Anträgen für web.de und amazon.de. Wie bei derartigen Umkonnektierungen üblich wurden jeweils automatisch Mailanfragen zur Rechtmäßigkeit der Übertragung an die Verantwortlichen gestellt, die jeweils korrekt mit einem "NACK" für "Not Acknowledged" antworteten. Von eBay bzw. vom in Kanada sitzenden eBay-Provider Tucows hörte das DeNIC trotz zweimaliger Nachfrage nichts - und das wurde gemäß den DeNIC-Regeln als Zustimmung zur Domainübertragung gewertet.
Entgegen den eigenen Beteuerungen muss man eBay also eine gewisse Mitschuld an der zeitweisen Unerreichbarkeit von eBay.de attestieren. Einige Juristen sind der Meinung, dass eBay sich damit schadensersatzpflichtig gemacht hat: Und zwar gegenüber den Verkäufern, die wegen der Zugangsprobleme der deutschen eBay-Nutzer geringere Verkaufserlöse hinnehmen mussten. Mir sind bisher aber keine Verkäufer bekannt, die eBay verklagen wollen.
Axel Gronen
31.08.2004
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