Kind bei eBay angeboten
Das Amtsgericht Westerburg (bei Koblenz) hat einen Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt, weil er ein achtjähriges Mädchen über eBay angeboten hatte. Der 35-Jährige sei wegen gravierender Beleidigung des Kindes und wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material rechtskräftig verurteilt worden, sagte der Westerburger Richter Hans-Helmut Strüder am Dienstag.
Laut Ermittlungen der Koblenzer Staatsanwaltschaft habe der Mann die Tochter seiner früheren Lebensgefährtin nicht "ernsthaft verkaufen wollen", sagte Strüder. Daher sei ein Strafbefehl in Form einer Geldstrafe beantragt worden. Zu einer Hauptverhandlung vor dem rheinland-pfälzischen Amtsgericht Westerburg sei es nicht gekommen, weil der Mann seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen habe.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte wegen versuchten Kinderhandels ermittelt und geprüft, ob es sich um ein ernst gemeintes Internet-Angebot oder um einen völlig geschmacklosen Scherz handelte. Den Ermittlungen zufolge war das Angebot zur angeblichen Versteigerung des Mädchens mit Bild und Text einige Stunden online, bis es von der Polizei gestoppt wurde. Das Höchstgebot habe bei 25,50 Euro gelegen, hieß es.
Axel Gronen
13.10.2004
Vorherige Meldung
|