Die Retouren sind für die meisten Händler eine Last. Daher versucht ihr die Rücksende-Quote so gering wie möglich zu halten. Aber es gibt auch noch ein paar andere Dinge und Stolpersteine die ihr kennen müsst.

Diese 5 Punkte zur Transportgefahr beim Rückversand im B2C-Handel  solltet ihr kennen:

  1. Sie tragen als Händler auch beim Rückversand grundsätzlich die Transportgefahr. Das gilt auch bei Abholungen per Spedition.
  2. Grundsätzlich bestehen hinsichtlich der Transportgefahr keine Unterschiede zwischen Widerrufsrecht und Gewährleistungsrecht.
  3. Wenn ein Paket abhanden kommt, muss der Verbraucher beweisen, dass er das Paket abgesendet hat.
  4. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Rücksendung ordentlich zu verpacken und haftet für Transportschäden, die durch mangelhafte Verpackung entstehen. Jedoch müssen Sie beweisen, dass die Transportschäden durch die mangelhafte Verpackung entstanden sind.
  5. Klauseln, die die Transportgefahr auf den Verbraucher abwälzen sollen, sind auch beim Rückversand unzulässig und abmahngefährdet.

Profitipp:

Auch beim Rückversand tragt grundsätzlich ihr als Händler die Transportgefahr. Der Verbraucher ist jedoch verpflichtet, Retouren ordentlich zu verpacken. Wenn durch mangelhafte Verpackung Schäden entstehen sollten, empfehle ich euch, die Verpackung und die Beschädigungen sauber zu dokumentieren, um diesen Umstand auch beweisen zu können.

(Bild: irgendwo aus twitter ; Mit Material von Trusted Shops)