Amazon ermöglicht wieder Lieferungen in die Schweiz für Versandhändler*innen, die das Fulfillment by Amazon (FBA) nutzen. Amazon hat verstanden, dass der Onlinekauf für Schweizer Kunden*innen ohne zusätzlichen Aufwand für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ablaufen sollte.


Häufig überlassen EU-Versandhändler*innen ohne Schweizer Mehrwertsteuer ihren Kunden*innen die Abführung gesetzlicher Abgaben. 


Im Gegensatz dazu bieten Versandhändler*innen mit Schweizer Mehrwertsteuer den Vorteil, dass die Bestellung für die Kund*innen ohne Aufwand für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer abläuft. Dies stellt ein essenzielles Kaufkriterium für Kund*innen in der Schweiz und einen Wettbewerbsvorteil für Versandhändler*innen dar.

„Amazon wird die Schweizer Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer vom Kunden einziehen und deren korrekte Zahlung an die Schweizer Steuerbehörden bei der Einfuhr des Pakets sicherstellen. Für Verkaufspartner, die FBA nicht nutzen, ändert sich nichts und sie können ihr Geschäft wie bisher weiterführen.“ (Quelle: https://www.internetworld.de/plattformen/amazon/amazon-fba-export-in-schweiz-oeffnen-2581949.html, 09.11.2020)

Damit öffnet Amazon den Zugang zum lukrativen Schweizer Markt für FBA-Versandhändler*innen.

Für Versandhändler*innen in der Europäischen Union (EU) ist die Schweiz ein sogenanntes Drittland, also KEIN Mitgliedsland der EU. Damit unterliegen Warenbewegungen zwischen der EU sowie der Schweiz dem Zollrecht.  

Dieser Umstand hat zur Folge, dass beim Versand in die Schweiz die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und ggf. Zollgebühren anfallen. Ausgenommen hiervon sind Kleinsendungen (= Warensendung mit Steuerbetrag kleiner 5 CHF) von Versandhändler*innen, die nicht steuerpflichtig (= Jahresumsatz kleiner 100.000 CHF mit Kleinsendungen) sind. 

Warensendungen, deren Mehrwertsteuerbetrag größer als 5 CHF ist, unterliegen grundsätzlich der Einfuhrumsatzbesteuerung.

Als Fulfillment– und Logistikdienstleister übernimmt Amazon die Aufgaben im Einfuhrverfahren!? 

Amazon möchte den Mehraufwand aufseiten der Kund*innen vermeiden und kündigt an, die korrekte Zahlung an die Schweizer Steuerbehörden bei der Einfuhr des Pakets sicherzustellen. 

Offen ist hier, wie Amazon diesen Service mit Versandhändler*innen abrechnet und wie Belegnachweise bereitgestellt werden.

Eine steuerliche Registrierung in der Schweiz ist ein wichtiger Schlüssel für einen rechtsicheren und kostenoptimierten Versandhandel.

  • Kosten für die steuerliche Registrierung: 499 EUR
  • Monatliche Kosten für Meldungen und Fiskalvertretung: 89 EUR/Monat

Versandhändler*innen mit Schweizer Mehrwertsteuernummer machen die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend. Ebenso ist bei Retouren eine Korrektur der Steuerzahllast möglich. Ohne steuerliche Registrierung ist die Verrechnung von gezahlter Einfuhrumsatzsteuer jedoch nicht möglich. 

In Zusammenarbeit mit der Schweizer Steuerberatungsgesellschaft cmt ag bietet die DutyPay GmbH die steuerliche Registrierung und die Meldungen für EU-Versandhändler*innen an.

In einem Beratungsgespräch werden alle wichtigen Aspekte für die steuerliche Registrierung geklärt.

Anschließend erhalten Versandhändler*innen die notwendigen Checklisten und Formulare zur Durchführung der steuerlichen Registrierung.

Ein wichtiger Bestandteil dabei ist die Unterstellungserklärung, die im Folgenden kurz erläutert werden soll.

Mit der Unterstellungserklärung wird sichergestellt, dass Versandhändler*innen die Waren im eigenen Namen in die Schweiz importieren können. Sie sind damit subjektiv steuerpflichtig und vorsteuerabzugsberechtigt.

Des Weiteren wird der Lieferort in die Schweiz verlagert. Im Gegensatz dazu wären ohne Unterstellungserklärung Versandhändler*innen Exporteur*innen und Schweizer Kund*innen Importeur*innen mit Lieferort im Versandland der Versandhändler*innen. 

Schweizer Kund*innen erhalten eine Rechnung inkl. Schweizer MwSt. und kennen bereits bei der Bestellung sämtliche Kosten. Dabei handelt es sich um einen Umstand, der für Schweizer Kund*innen bei EU-Versandhändler*innen (noch) nicht selbstverständlich ist..

Ohne Unterstellungserklärung ist grundsätzlich der Schweizer Kunde Importeur und Träger der Zollgebühren und Mehrwertsteuer. 

WICHTIG: Um gezahlte Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen, ist der Sitz der Fiskalvertretung auf der Veranlagungsverfügung (Vorsteuerbeleg) zu vermerken. Die Veranlagungsverfügung ist elektronisch zu archivieren.

Eine steuerliche Registrierung kann erfahrungsgemäß in zwei bis drei Wochen abgeschlossen werden. 

Mehrwertsteuermeldungen 

Im Rahmen der monatlichen Bereitstellung der Transaktionsdaten im TaxHub durch Versandhändler*innen werden die Meldedaten aufbereitet und für die Mehrwertsteuermeldungen der cmt ag bereitgestellt. 

Ausblick 

Amazon ermöglicht mit Lieferungen in die Schweiz vielen FBA-Versandhändlern*innen großartige Wachstumsmöglichkeiten. Doch wie so oft, schafft Amazon wieder einmal Fakten und erwartet von seinen Partner*innen eine schnelle Anpassung an die Gegebenheiten. 

Wie oben erwähnt, ist in Bezug auf den genauen Ablauf und die Datenverfügbarkeit aus dem Einfuhrverfahren durch Amazon bislang wenig bekannt. Sobald hier neue Erkenntnisse vorliegen, werden wir diesen Artikel aktualisieren.

Dennoch möchten wir Versandhändler*innen, welche die Schweiz als gewinnbringenden Absatzmarkt erkennen, dazu ermutigen, sich rechtzeitig um eine steuerliche Registrierung und die Umsetzung der Anforderungen zu bemühen.

Unsere Mission 

Sämtliche Informationen und Tools für die Einhaltung von Rechten und Pflichten aus dem grenzüberschreitenden Leistungsaustausch zugänglich und nutzbar zu machen!


DutyPay ist überzeugt, dass ein fairer internationaler Handel zu einem nachhaltigen globalen Wirtschaftswachstum führt. Der internationale Leistungsaustausch führt zu Wohlstand, Innovation und durch Respekt und Verständnis zu einer friedlicheren Welt.

Jede wirtschaftliche Handlung, jeder Leistungsaustausch von Personen und Unternehmen führt nicht nur beiderseits zu Rechten und Pflichten, sondern auch zu Pflichten gegenüber der Gemeinschaft in Form von Zoll-, Finanz- und sonstigen Aufsichtsbehörden.

Die Kenntnis und Einhaltung von Rechten und Pflichten im grenzüberschreitenden Warenverkehr ist daher nicht nur Voraussetzung für nachhaltige Wirtschaftsbeziehungen, sie ist zunehmend auch ein Wettbewerbsvorteil im Kampf um internationale Absatzmärkte.

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