Abmahnanwälten wird der Prozess gemacht
Immer mehr Staatsanwaltschaften und Gerichte wissen inzwischen, dass nicht alle Abmahnungen seriös sind: Manche sind "nur" rechtsmissbräuchlich, andere sogar betrügerisch.
So hat beispielweise das Landgericht Bochum schon recht oft Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich beurteilt, siehe z.B. diesen aktuellen Fall: LG Bochum zu Indizien für Rechtsmissbrauch.
Verlorene Zivilprozesse können die meisten Abmahnanwälte aber locker verkraften, das Geschäftsmodell funktioniert trotzdem: Die meisten Abgemahnten zahlen ja und lassen es nicht auf einen Prozess ankommen.
Strafprozesse dagegen dürften auch für Abmahnanwälte zu ernst sein, um sie auf die leichte Schulter zu nehmen. Über Strafverfahren gegen RA Bert Enzmann aus Coswig hatte ich bereits berichtet, aktuell gibt es auch ein Urteil und einen Strafbefehl gegen Abmahnanwälte in Hagen.
Und auch die "Abmahnungen" des Hartmut Glass werden hoffentlich nicht ohne Konsequenzen bleiben: Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt gegen dessen Abmahnanwalt Kubal unter dem Aktenzeichen 240 Js 39259/10 wegen des Tatvorwurfs des Betrugs.
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