Abmahnfalle: Fehlende Datenschutzerklärung
Jeder Onlinehändler ist gemäß § 13 Telemediengesetz (TMG) verpflichtet, über die Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten zu informieren. Kurz: Jeder Onlinehändler muss eine Datenschutzerklärung veröffentlichen! Das gilt auch für eBay-Angebote.
Bei Verstößen drohen Bußgelder!
Wer entgegen § 13 Telemediengesetz (TMG) nicht oder nicht richtig über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten informiert, dem droht nach § 16 Telemediengesetz (TMG) eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.
Zum Glück für die meisten Onlinehändler sind die staatlichen Stellen aber mit der Überwachung der Vorschriften zum Datenschutz völlig überfordert, Bußgelder sind bisher eine seltene Ausnahme.
Ärger droht eher von den Mitbewerbern: Die ersten Abmahnanwälte haben den Datenschutz als lukratives Betätigungsfeld entdeckt und daher drohen nun bei fehlenden Datenschutzerklärungen Abmahnungen. Die Kosten für so eine Abmahnung liegen meist bei unter 1.000 Euro und sind damit deutlich niedriger, als das drohende Bußgeld. Trotzdem sind auch einige hundert Euro Abmahnkosten sehr ärgerlich und unnötig - vor allem dann, wenn die in Taschen der einschlägigen Abmahner wandern.
Datenschutzerklärung selbst basteln?
Wer ein wenig Zeit investiert, den § 13 Telemediengesetz (TMG) gründlich liest und dazu im Internet recherchiert, kann sich so eine Datenschutzerklärung wohl selbst basteln. Allerdings ist das kein einmaliger Aufwand, sondern man muss dann das Thema Datenschutz sogfältig im Auge behalten: Da tut sich technisch und juristisch sehr viel.
Ein gutes Beispiel dafür ist das von sehr vielen Websitebetreibern genutzte kostenlose Tool Google Analytics. Bisher musste man davon ausgehen, dass der Einsatz von Google Analytics in Deutschland illegal ist. Inzwischen macht Google es aber möglich, IP-Adressen nur verkürzt zu speichern. Damit kann man neuerdings Google Analytics auch in Deutschland legal nutzen, wenn man bestimmte Parameter richtig setzt und vor allem in der Datenschutzerklärung auf den Einsatz von Google Analytics hinweist.
Meine Empfehlung: Datenschutzpaket des IITR
Mein Tipp: Machen Sie sich das Ganze einfach und nutzen Sie das Datenschutzpaket des Instituts für IT-Recht (IITR).
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Datenschutzerklärung bei eBay?
Jeder eBay-Verkäufer braucht eine eigene Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung von eBay reicht dabei nicht aus: Jeder Verkäufer ist selbst "Diensteanbieter" im Sinne des Telemediengesetzes und braucht daher eine eigene Datenschutzerklärung. Das ist auch der Grund dafür, warum jeder gewerbliche eBay-Verkäufer eine eigene Anbieterkennzeichnung (Impressum) gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) braucht.
Mein Tipp: Veröffentlichen Sie Ihre Datenschutzerklärung bei eBay auf Ihrer "Mich-Seite" und setzen Sie jeweils in den Angebotsbeschreibungen und in der Anbieterkennzeichnung (im Impressum) einen Link dahin.
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