eBay Rechtsportal: alte und unvollständige Infos
Schade: eBays Sparmaßnahmen und Entlassungen wirken sich offenbar negativ auf die Qualität des Rechtsportals aus.
Das geht schon auf der ersten Seite los:
Wenn die letzte Aktualisierung tatsächlich am 13. April war - wie konnte eBay dann über ein Urteil vom 7. Juli berichten?
Rechtswidrig: Alte Widerrufsbelehrung
Sehr irreführend und für unaufmerksame Leser abmahngefährdend ist, dass eBay noch heute die alte und seit dem 11. Juni rechtswidrige Musterwiderrufsbelehrung online hat. Zwar steht da ein kleiner und unscheinbarer Link zur neuen Muster-Widerrufsbelehrung - aber den übersieht man schnell. Auch mit viel Phantasie fällt mir kein vernünftiger Grund ein, warum eBay die alte und akut abmahngefährdete Widerrufsbelehrung noch immer online hat.
Fehlen: Infos zur Datenschutzerklärung
eBay schreibt zutreffend:
"Nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) muss ein Anbieter von geschäftsmäßigen Telemedien bestimmte Informationen bereitstellen (sog. Impressumspflicht)."
Warum unterschlägt eBay aber hier die wichtige Info, dass § 13 des selben Gesetzes für gewerbliche eBay-Verkäufer eine Datenschutzerklärung vorschreibt?
Leider gibt es bereits die ersten Abmahnungen wegen fehlender Datenschutzerklärungen und es ist zu befürchten, dass da noch viel kommt: Die meisten eBay-Händler und/oder ihre Anwälte haben sich mit dem Thema kaum oder (wie eBay) gar nicht befasst und dementsprechend gibt es viel Abmahnpotenzial.
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