Die Abmahnwarnungen des Jan Oliver Siemer
Mir liegen mehrere Briefe von Jan Oliver Siemer vor, in denen er eBay-Händler über angeblich abmahnfähige Verstöße in ihren Angeboten informiert.
Diese Info-Briefe kommen mit der Post, nicht als E-Mail. Sie sind daher jedenfalls kein rechtswidriger Spam.
Mir wurde bereits im Mai 2009 erstmals ein solches Schreiben vorgelegt, Herr Siemer verschickt seine Abmahnwarnungen also durchaus systematisch und dauerhaft.
Die mir vorliegenden Schreiben sehe ich als durchaus sinnvolle Info-Schreiben an: So ist es beispielsweise tatsächlich wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden, wenn man in den eigenen AGB eBay-Angebote als "freibleibend" bezeichnet.
Jan Oliver Siemer erbittet für seine Schreiben eine Aufwandspauschale von maximal 40 Euro, die man auf sein Konto bei der Postbank Hannover überweisen könne.
Meine Einschätzung
Ich kann an so einer "Aktion einer Direktinformation an Internethändler" nichts Verwerfliches finden: Die damit vermittelten Infos zu akuten Abmahnbedrohungen scheinen zumindest in den mir vorliegenden Schreiben berechtigt zu sein. Die Zahlung einer "Aufwandspauschale" ist freiwillig und es wird keinerlei Druck ausgeübt.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man sich mit solchen Infos bei Rechtsanwälten nicht allzu beliebt macht. Im schlechtesten Fall ist das Lesen eines solchen Briefes Zeitverschwendung. Im besten Fall hilft es den Angeschriebenen, ihre Angebote abmahnsicherer zu machen.
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