Der JMStV spielt für Onlineshops keine Rolle
Die IT-Recht-Kanzlei hat in einem Artikel die Konsequenzen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags für Onlinehändler untersucht: 99 % der Online-Händler können die geplanten Neuregelungen komplett ignorieren.
Im Gegensatz dazu hatte Heise gemeldet, dass diverse Blogs wegen des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ihren Betrieb einstellen. Und auch ich hatte mir einige Gedanken zur Zukunft von www.wortfilter.de gemacht.
Ich mache mir nun wegen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags keine Sorgen mehr, auch wenn ich den weiterhin als bürokratisches Monster und völligen Blödsinn betrachte. www.wortfilter.de dürfte aus zwei Gründen nicht betroffen sein: Zum einen, weil es sich hierbei um ein Nachrichtenportal handelt, an dem es ein berechtigtes Interesse gibt. Nachrichtenportale wie www.wortfilter.de sind von den Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ausgenommen. Und zum anderen dürfte es schwerfallen, bei wortfilter.de irgendwo "entwicklungsbeeinträchtigende" Seiten zu finden.
Einzige Ausnahme dürften einige der auf die Website www.auktions-panoptikum.de ausgelagerten Kuriosen Auktionen sein, insbesondere die aus den Rubriken "Sex sells" und vielleicht noch "Reflectoporn". Aber da werde ich mit dem Betreiber Elmar Denkmann eine Lösung finden.
Trotzdem: Ich halte den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht für den Jugendschutz für ungeeignet, sondern sogar für gefährlich. Weitere Infos finden Sie u.a. beim AK-Zensur und hier.
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag 2011 (JMStV): 99 % der Online-Händler können die geplanten Neuregelungen komplett ignorieren!
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