eBay: Beschränkte Haftung für Markenverstöße
eBay kann nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht generell für Verstöße seiner Verkäufer gegen Markenrechte haftbar gemacht werden.
Erst wenn Verstöße gemeldet wurden, komme eine Haftung in Betracht, erklärte ein richterlicher Rechtsgutachter beim EuGH in Luxemburg. Der EuGH ist daran nicht gebunden, er folgt den Gutachten aber meistens.
eBay hat mit dem VeRI-Programm ein System geschaffen, mit dem Marken- und Urheberrechtverstöße leichter gemeldet und geahndet werden können. Trotzdem könnte es sein, dass eBay damit noch nicht ganz aus dem Schneider ist: Bei Google wird viel Werbung für eBay geschaltet und es könnte sein, dass eBay für dortige Markenverletzungen dann doch haftet. Werbung wird nämlich zum Teil von eBay selbst, zum Teil über das eBay-Partnerprogramm geschaltet.
Die Rechtsprechung zur Haftung eBays für Markenverletzungen ist uneinheitlich. In den USA hat eBay gegen Tiffany gewonnen, in Frankreich gegen LVMH verloren. Grundlage des aktuellen EuGH-Prozesses ist eine Klage von L´Oréal in Großbritannien, der High Court in London legte den Streit dem EuGH vor.
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