Urteil: Umsatzsteuer bei 1.200 "Privatverkäufen"

Wer bei eBay viel "privat" verkauft, muss nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg dafür unter Umständen Umsatzsteuer abführen.

In dem Verfahren ging es um ein Ehepaar, das innerhalb von dreieinhalb Jahren über 1.200 "private" Verkäufe über eBay getätigt hat. Verkauft wurden gebrauchte Haushaltsgegenstände und Stücke aus Sammlungen, keine Neuware. Trotzdem muss für die Verkaufserlöse nach dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg Umsatzsteuer abgeführt werden.

Offenbar sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg gerade bei eBay-Verkäufen wegen des hohen Aufwands die Schwelle zum gewerblichen Handel schnell überschritten. Zitat:

Dabei ist auch in Rechnung zu stellen, dass der Verkäufer – wie auch im Streitfall die Kläger – sich für jeden einzelnen zur Internet-Versteigerung anstehenden Gegenstand Gedanken zu dessen möglichst genauer Bezeichnung, zu seiner Platzierung in der einschlägigen Produktgruppe und über ein Mindestgebot machen und zur Erhöhung der Verkaufschancen und des erzielbaren Erlöses für den Gegenstand in aller Regel mindestens ein digitales Bild anfertigen muss. Außerdem muss der Verkäufer den Auktionsablauf auf „ebay“ in regelmäßigen Abständen überwachen, um rechtzeitig auf Nachfragen von Kaufinteressenten reagieren zu können, sofern diese die auf der Auktionsseite eingestellten Wareninformationen als nicht ausreichend erachten. Nach Beendigung der jeweiligen Auktion muss der Verkäufer zudem den Zahlungseingang überwachen, um die Ware anschließend zügig verpacken und versenden zu können. Sowohl die Überwachung des Aktionsablaufs als auch des Zahlungseingangs muss der Verkäufer ernst nehmen, da er – wie allgemein bekannt ist – nach Beendigung des Geschäfts vom Käufer bewertet wird und die Bereitschaft, auf Rückfragen zum Produkt zu antworten, wie auch die Schnelligkeit des Warenversands Kriterien sind, die in diese Bewertung einfließen, und da diese Käuferbewertung auf der Plattform „ebay“ veröffentlicht und von künftigen Käufern bei ihrer Kaufentscheidung berücksichtigt wird.

Meinen Rat, nicht privat über eBay zu verkaufen, sehe ich damit bestätigt.

Ich empfehle das Urteil dringend jedem privaten eBay-Verkäufer zur Lektüre:

FG Baden-Württemberg Urteil vom 22.9.2010, Aktenzeichen 1 K 3016/08


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© 2011 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 06.01.2011.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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