Kuriose Klauseln zur Gewährleistung
Bei Verkäufen gilt grundsätzlich die Gewährleistung: Der Verkäufer haftet zwei Jahre lang für die Mängelfreiheit der verkauften Sache.
Private Verkäufer können die Gewährleistung aber vertraglich ausschließen oder die Frist dafür verkürzen. Verständlicherweise möchten viele Verkäufer die Mängelhaftung ausschließen - scheitern dabei aber teilweise kläglich.
Viele haben im Hinterkopf, dass die Geschichte irgendwas mit EU-Recht zu tun haben muss. Und tatsächlich: In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Das hat aber mit dem Verkauf von privat an privat nichts zu tun!
Leider betrachten deutsche Gerichte insbesondere Verkäufe über eBay nur selten als privat, weswegen ich grundätzlich davon abrate, privat über eBay zu verkaufen.
Wenn man trotzdem privat verkaufen und dabei die Gewährleistung ausschließen möchte, dann könnte man das eventuell mit dem folgenden Satz versuchen: "Das ist ein privater Verkauf, ich schließe dafür die Gewährleistung aus."
Leider ist nicht sicher, dass man damit durchkommt. Zum einen deswegen nicht, weil (wie oben geschrieben) die Gerichte oft am privaten Charakter eines Verkaufs zweifeln. Zum anderen könnte der Satz zu einer AGB werden, wenn er öfter verwendet wird. AGB wiederum müssen bestimmten Regeln entsprechen, siehe dazu die §§ 305 bis 310 des BGB.
Die folgenden Klauseln jedenfalls sind bestenfalls nutzlos und lustig und würden wohl nur von sehr verkäuferfreundlichen Richtern als wirksamer Gewährleistungsausschluss gewertet:
EU-Rechtschreibung
"Im Hinblick auf die neue EU-Rechtschreibung (Gewährleistungsansprüche bei Privatverkäufen) verzichtet der Bieter mit Abgabe seines Gebotes auf die Gewährleistung/Garantie."
1. Gewährleistung hat nichts mit Orthographie (Rechtschreibung) zu tun - weder in Deutschland, noch in Europa.
2. Gewährleistung und Garantie sind zwei völlig unterschiedliche Begriffe. Eine Garantie ist immer freiwillig und wird in der Regel vom Hersteller gegeben.
Produkthaftungsgesetz
"Leider bin auch ich auf Grund des neu in Kraft getretenen Produkthaftungsgesetzes gezwungen darauf hinzuweisen, dass der Artikel unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Regressansprüche verkauft wird."
1. Gewährleistung hat nichts mit Produkthaftung im Sinne des Produkthaftungsgesetzes zu tun.
2. Kein Gesetz zwingt einen, die Gewährleistung auszuschließen.
EU-Rechtsprechung
"Es handelt sich hier um eine Privatauktion. Somit entfällt nach neuester EU-Rechtsprechung der Anspruch auf Gewährleistung sowie auf Rücknahme oder Umtausch des Artikels."
1. Bei Privatauktionen entfällt der Anspruch auf Gewährleistung sowie auf Rücknahme oder Umtausch des Artikels keineswegs - zumindest nicht automatisch.
2. Meines Wissens gibt es dazu kein EuGH-Urteil - und also auch keine EU-Rechtsprechung.
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