Abmahnindustrie setzt über 400 Millionen Euro um
Der "Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V." schätzt, dass in 2010 mit 575.800 Tauschbörsen-Abmahnungen 412.459.335 Euro umgesetzt wurden.
Beim Verein gegen den Abmahnwahn geht es um die Abmahnungen wegen der Nutzung von P2P-Netzwerken ("Tauschbörsen") und das Filesharing, es werden also vermeintliche Urheberrechtsverletzungen abgemahnt. Im Gegensatz dazu befasse ich mich hauptsächlich mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.
Wikipedia definiert das Filesharing so:
Filesharing (englisch für Dateien teilen, sinngemäß Dateifreigabe oder gemeinsamer Dateizugriff) ist das direkte Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des Internets unter Verwendung eines Peer-to-Peer-Netzwerks. Die Dateien befinden sich in den heute gebräuchlichen Varianten auf den Computern der Teilnehmer oder dedizierten Servern und werden von dort aus verteilt.
Im Regelfall werden Dateien von den einzelnen Nutzern gleichzeitig sowohl kopiert (download oder Herunterladen), als auch versendet (upload oder Hochladen). Für den Zugriff auf Filesharing-Netzwerke sind spezielle Computerprogramme, Browser oder Browser Add-ons erforderlich.
Wer also Dateien z.B. mit Hilfe von eMule oder gnuzilla downloadet, stellt dabei dann in der Regel auch Dateien zum Upload bereit - und da liegt der Hase im Pfeffer. Eigentlich sollten aber immerhin die Anwaltskosten für solche Abmahnungen auf 100 Euro gedeckelt werden. Der Gesetzgeber hat das aber mal wieder gründlich verbockt, die Anwälte dieser Abmahnindustrie dürfen sich weiterhin die Taschen richtig voll machen: Der Verein gegen den Abmahnwahn schätzt alleine den Abmahn-Umsatz der Kanzlei Waldorf Frommer auf fast 80 Millionen Euro jährlich.
Weitere Infos:
Wikipedia "Filesharing"
Verein gegen den Abmahnwahn - Startseite
Verein gegen den Abmahnwahn - Statistik 2010
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